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RE: Die "Entelterung"

in Deutsch Unplugged22 days ago

Also... Die Verpflichtung zur Kostenübernhame für Unterhalt und Pflege der Eltern durch die Kinder ist zwar theoretisch gesetzlich vorgesehen, aber erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro (ohne Anrechnung des eventuellen Partnereinkommens) Seien wir ehrlich: die allermeisten Menschen sind nicht betroffen. Die mit so hohem Verdienst können sich auch die Pflege der Eltern locker leisten.

Die Idee der Entelterung finde ich ganz originell, aber mehr als Gedankenspiel. Man kann sich tatsächlich allen Folgen der biologischen Herkunft relativ einfach entziehen - Namensänderung, Erbausschlagung,... Also warum so ein weiteres Verfahren? Es diente vornehmlich einer demonstrativen nachträglichen Bestrafung, oder?

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 21 days ago 

Stimmt, das mit den 100k Jahreseinkommen habe ich vergessen zu erwähnen. Und ja, du hast schon recht, wer soviel verdient kann es sich vermutlich leisten (kommt halt auch auf deren Lebensstandard an, aber lassen wir den mal einfachheitshalber außen vor). Aber auch wenn ich ein Jahreseinkommen von 1M hätte oder so, ich würde mich weigern dieser Frau auch nur 1 Cent zu geben! Warum muss ich trotzdem zahlen? Weil es das Gesetz so sagt. Gut, das Gesetz sagt auch Kinder dürfen nicht geschlagen werden, wurde ich trotzdem als Kind. Warum war das damals gerechtfertigt, aber es ist nicht gerechtfertigt, dass ich nicht zahlen will wegen damals? Und ja, zumindest in Italien kann ich es anfechten und sagen ich wurde von dieser Frau misshandelt, gibt mir das Gericht recht, muss ich nicht zahlen. Nur, beweis du mal in... keine Ahnung... 20-30 Jahren in die Zukunft, dass du vor gut 50 Jahren von dieser Frau geschlagen wurdest, dass sie (vermutlich) Kindergeld veruntreut hat, usw. Ist halt unmöglich... Dazu würde so eine Entelterung ab 18 Jahren sinnvoll sein. Zum Einen kann man es da noch besser Beweisen, zum Anderen gäbe es dann nachher dieses ewige Verfahren nicht, weil schon mit 18 geklärt wurde, dass diese Frau ist offiziell nicht mehr Mutter ist, daher muss ich auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Und zur nachträglichen Bestrafung, nicht zwingend. Also ja, irgendwo ist es schon eine nachträgliche Bestrafung bzw. kommt dem gleich, aber mir würde es eine gewisse psychische Genugtuung geben, zu wissen, dass diese Frau offiziell nicht mehr als Mutter anerkannt wird, wäre eine Art kleine Wiedergutmachung seitens Gesetzgeber her. Evtl. könnte man es noch erweitern und sagen, dass bei Entelterung das Kontaktrecht dieser Person entfällt, also dass mich diese Person nicht mehr kontaktieren darf und wenn sie es trotzdem versucht, darf man eine Anzeige erstatten, wenn man möchte. So wie es jetzt ist, bekomme ich immer wieder mal eine Geburtstagskarte von ihr, du weißt ja, wie sehr ich meinen Geburtstag nicht mag. Dann kommt noch eine Karte dieser Person hinzu, dann ist der Tag sowieso schon geloffen... Bestenfalls kommt sie, wie letztes Jahr, schon Tage vorher an, dann fängt mein Unwohlsein damit schon an... Und was kann ich dagegen machen? Nicht viel. Ich könnte vor Gericht gehen, ein Kontaktdingens... Kontaktverbot, Annäherungsverbot, oder wie das heißt beantragen, was eine Gültigkeit von einem halben Jahr hat, dann müsste ich wieder ansuchen. Nur in schwerwiegenden Fällen wird ein lebenslanges Verbot ausgeschrieben... Darauf habe ich halt auch keine Lust, 2 mal im Jahr vors Gericht, dieses Verbot beantragen, nur um vermutlich trotzdem eine Karte zu erhalten, weil sie einfach ihren Kopf durchsetzen muss... Dann könnte ich sie anzeigen... Wieder zur Polizei, oder Gericht... Ist halt den Aufwand nicht wert...