Straftaten und Rechtsfolgen in Österreich 09.07.2018

in #steemit-austria6 years ago (edited)

Schrotflinte, Funkgeräte usw. gestohlen - niemand besorgt.

Unbekannte verhetzen - Anzeige wegen Sachbeschädigung

Die Tagesanalyse finden Sie unter dem Inhaltsverzeichnis

Im folgenden lesen Sie Pressemitteilungen über Straftaten in Österreich, welche NICHT im Originaltext präsentiert werden, vorallem wurden die Titeltexte geändert. Es handelt sich hierbei um keine Rechtsauskunft, alle Angaben ohne Gewähr.


Die Sitten wandeln sich
Alexas_Fotos auf pixabay cc0


  1. 50 jähriger Heißläufer verfolgt jungen Autofahrer.

    Körperverletzung

  2. In Ruhe gestörter Nachbar wird angezeigt

  1. Electric Drugabuse Festival 2018

    Sachbeschädigung, Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften, Raub, Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen, Körperverletzung, Schwere Körperverletzung, Aggressives Verhalten gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht oder gegenüber militärischen Organen im Wachdienst

  2. Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Verhetzung

  3. Ein Tresor in einer verschlossenen Wohnung ist kein sicherer Aufbewahrungsort

    Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

  4. Ein verschlossener Baucontainer ist kein sicherer Aufbewahrungsort für Gegenstände geringem Wertes

    Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

  5. Mehrere Anzeigen nach Personenkontrolle

    Fälschung besonders geschützter Urkunden, Illegaler Grenzübertritt.

  6. Meine Frau schläft heute am Balkon

    Widerstand gegen die Staatsgewalt, Gefährliche Drohung, Freiheitsentziehung

  7. Beamten des Stadtpolizeikommandos Simmering ist innerhalb von weniger als 24 Stunden die Festnahme zweier Einbrecher gelungen, die bei ihrem kriminellen Handwerk ertappt wurden

    Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

  8. Anonymer Agent beschädigt beschädigt Fahrzeuge und Geschäfte.

    Sachbeschädigung

  9. Jungunternehmer ist mit den Sitten noch nicht vertraut.

    Gefährliche Drohung, Raub, Schwere Körperverletzung.

  10. Bienenhütte angezündet

    Brandstiftung

  11. Sachbeschädigung in Klagenfurt

    Sachbeschädigung

  12. Einbruch in Hotel

    Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

  13. Obdachloser sticht Gastarbeiter in den Bauch

    Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen

  14. Einbruchsdiebstahl in einen Gastronomiebetrieb in Hopfgarten iB

    Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

  15. Kickstarter Kampagne abgebrochen

    Sachbeschädigung

  16. Frau bestellt Suchtmittel im Internet und bekommt eine Anzeige an ihre Wohnadresse geliefert.

    Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften

  17. Um Alahs Willen, verwart NICHTS in Baucontainern.

    Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

  18. Terrorist stiehlt Schrotflinte, Funkgerät usw.

    Man gibt sich gelassen, so viele wird er schon nicht umbringen

  19. Cultural Appropriation

    Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

  20. Sozialismus in Maxglan

    Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

  21. Ausländer dreht durch

    Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung, Schwere Körperverletzung.


HashtagTageszählerBedeutung
#AnonymeBereicherungsagenten15Unbekannte Täterschaft.
#Gastarbeiter4Wenn eine der Konfliktparteien keinen Österreichischen Wohnsitz hat oder ein Migrationshintergrund angenommen werden kann.
#PartParcel5Wenn angenommen werden kann, dass die Täterschaft einen Österreichischen Wohnsitz hat und keine Hinweise zu einem Migrationshintergrund gegeben sind.

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50 jähriger Heißläufer verfolgt jungen Autofahrer.

Oberwart in Güssing
#PartParcel #Autoism
I bin so haß
cc0 von Lucky2013 auf pixabay
Am Wochenende kam es im Bezirk Oberwart und im Bezirk Güssing zu einer gefährlichen Drohung, wobei eine Waffe verwendet wurde.
Am 6.7.2018 fuhr ein 18-jähriger Bursche aus dem Bezirk Oberwart die Landesstraße 269 in Fahrtrichtung Oberwart. Beim Kreisverkehr auf Höhe der Firma Ruhdorfer wurde er von einem PKW-Fahrer geschnitten, woraufhin er diesen verfolgte und auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen wollte.
Bei der Kreuzung Schulgasse-Badgasse hielten beide Autos an und der 50-jährige Lenker aus dem Bezirk Oberwart ging zum PKW des jungen Mannes. Der 18-Jährige wollte aus dem PKW aussteigen, worauf vom zweiten Lenker die Türe zugedrückt wurde und dadurch den Burschen an den Füßen verletzte.
Der Mann konnte sehen wie ein im Fond sitzender Bursche mit einer Waffe hantierte, wodurch er in Furcht und Unruhe versetzt wurde. Die Schreckschusswaffe wurde von der Polizei sichergestellt.
Die beteiligten Personen werden angezeigt.

In Ruhe gestörter Nachbar wird angezeigt

Güssing
#PartParcel #Ruhestoerung
partygesellschaft
stux auf pixabay cc0
Am gestrigen Tag, gegen 20.30 Uhr mussten Polizisten der Polizeiinspektion Güssing bei einer Grillparty wegen einer Bedrohung mit Waffe einschreiten. In einem Garten wurde eine Party gefeiert, wo auch Musik gespielt wurde.
Ein 72-jähriger Nachbar fühlte sich dabei gestört, und stand plötzlich mit einer Pistole in der Hand in der Hauseinfahrt. Er bedrohte die 51-jährige Hausbesitzerin, indem er die Waffe gegen sie richtete.
Die Hausbesitzerin flüchtete in das Anwesen und erzählte den Partygästen vom Vorfall, woraufhin die Polizei verständigt wurde.
Ein 50-jähriger Gast nahm dem Nachbarn die Waffe ab und verwies ihn vom Grundstück. Die Polizei fand noch 2 weitere Langwaffen, die mit der Pistole sichergestellt wurden.
Der 72-Jährige wurde angezeigt.

Electric Drugabuse Festival 2018

Koppl in Salzburg
#AnonymeBereicherungsagenten #Sachbeschaedigung #Suchtmittel #Raub #Widerstand #Koerperverletzung #Einbruch #Diebstahl

cc0 von wikimediaimages auf pixabay
Von 4. Bis 8. Juli 2018 fand am Gelände des Salzburgrings in den Gemeinden Koppl, Plainfeld und Hof das "Electric Love Festival" statt. Die Veranstaltung wurde insgesamt von zirka 180.000 Personen besucht. Der überwiegende Teil der Besucher nächtigte auf den Campingplätzen des Veranstalters.
Während der gesamten Veranstaltung fand eine koordinierte Einsatzleitung zwischen Vertretern der Bezirksverwaltungsbehörde Salzburg-Umgebung, dem Roten Kreuz, der Feuerwehr, dem Veranstalter und der Polizei statt. Die Polizei war mit Beamten der Einsatzeinheit, Verkehrspolizei, Zivilen Beamten und Polizeihunden im Einsatz. Der Polizeihubschrauber überwachte die Veranstaltung zusätzlich und lieferte Informationen zum Veranstaltungsbild bzw Verkehrsfluss.
Insgesamt kam zu folgenden Anzeigen:
35 angezeigte Straftaten (darunter Diebstähle, Einbrüche, Sachbeschädigungen, Urkundenunterdrückungen; Ua wurde ein Zigarettenautomat aufgebrochen).
Es kam zu elf Körperverletzungen und 80 Anzeigen wegen Suchtmittel-Besitz bzw –Konsum. Eine Anzeige wird wegen Suchtmittelverkauf bei der Staatsanwaltschaft Salzburg erstattet.
Im Verwaltungsbereich kam es zu fünf Anzeigen: Darunter einmal Aggressives Verhalten und einmal eine Übertretung nach dem Waffengesetz. Die Polizei stellte eine verbotene Waffe (Schlagring) sicher.
Die Polizei führte Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen durch: Dabei stellten Beamte verschiedenste Suchtmittel sicher: Cannabisprodukte, Speed, Kokain, XTC, MDMA, LSD, Magic Mushrooms).
Bei der Abreise am 8. Juli kam es zu keiner Staubildung. Die Verkehrspolizei führte zahlreiche Alkotests durch – diese verliefen negativ.


cc0 auf pixabay von trevoykellyphotography

§ 125 StGB Sachbeschädigung

Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen

Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 27 StGB Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften

(1) Wer vorschriftswidrig

  1. Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, befördert, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft,
  2. Opiummohn, den Kokastrauch oder die Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung anbaut oder
  3. psilocin-, psilotin- oder psilocybinhältige Pilze einem anderen anbietet, überlässt, verschafft oder zum Zweck des Suchtgiftmissbrauchs anbaut,
    ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer jedoch die Straftat ausschließlich zum persönlichen Gebrauch begeht, ist mit Freiheitsstrafe >bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer eine Straftat nach Abs. 1 Z 1 oder 2 gewerbsmäßig begeht.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer

1.durch eine Straftat nach Abs. 1 Z 1 oder 2 einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht und selbst volljährig und mehr als zwei Jahre älter als der Minderjährige ist oder
2.eine solche Straftat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht.

(5) Wer jedoch an Suchtmittel gewöhnt ist und eine Straftat nach Abs. 3 oder Abs. 4 Z 2 vorwiegend deshalb begeht, um sich für seinen persönlichen Gebrauch Suchtmittel oder Mittel zu deren Erwerb zu verschaffen, ist nur mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

§ 142 StGB Raub

mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub (§ 143) handelt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat

  1. in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
  2. ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
  3. eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
  4. eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.

Freiheitsstrafe von sechs Monate

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,

  1. indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
  2. bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern

§ 83 StGB. Körperverletzung

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze.

(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

§ 84 StGB Schwere Körperverletzung

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Vorheriger Suchbegriffschwere KörperverletzungNächster Suchbegriff oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt.
(5) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) begeht

  1. auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist,
  2. mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder
  3. unter Zufügung besonderer Qualen.

§ 82 SPG Aggressives Verhalten gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht oder gegenüber militärischen Organen im Wachdienst

(1) Wer sich trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht oder gegenüber einem militärischen Organ im Wachdienst, während diese ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen, aggressiv verhält, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden.
(2) Eine Bestrafung nach Abs. 1 schließt eine Bestrafung wegen derselben Tat nach § 81 aus.

Ich zitieren die Polizei Burgenland

"Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt".

Neusiedl am See
#AnonymeBereicherungsagenten #Verhetzung #Sachbeschaedigung

Richtig gehört, wir leben in einer Zeit, in der es der "Bevölkerung" nicht mehr klar ist, dass Sachbeschädigung eine Straftat darstellt.

zwei steinerne Heiligenfiguren und einen Sockel beschädigt. Bei den beiden Figuren handelt es sich um die Darstellung der Hl. Maria und des Hl. Johannes. Diesen Skulpturen wurden die Nase sowie sämtliche Finger und Teile des Sockels abgebrochen.

VERHETZUNG?


Heiligenstatuen am Kalvarienberg in Neusiedl am See und ein Feuerwehrfahrzeug der FF Kalkgruben wurden von Vandalen beschädigt. Die Ermittlungen laufen.
Am Kalvarienberg in Neusiedl am See
Am 07. Juli 2018 wurden Polizisten der Polizeiinspektion Neusiedl am See bezüglich einer schweren Sachbeschädigung zur Kreuzigungsgruppe am Kalvarienberg in Neusiedl am See gerufen. Bislang unbekannte Täter hatten dort – vermutlich in der Zeit zwischen den 28. Juni und dem 6. Juli 2018 – zwei steinerne Heiligenfiguren und einen Sockel beschädigt. Bei den beiden Figuren handelt es sich um die Darstellung der Hl. Maria und des Hl. Johannes. Diesen Skulpturen wurden die Nase sowie sämtliche Finger und Teile des Sockels abgebrochen.
Die Wiederherstellung der beschädigten Statuen wird bis zu € 3.000,00 betragen und ist durch keine Versicherung gedeckt.
Vor Ort wurden diverse mögliche Spurenträger sichergestellt. Die Ermittlungen laufen.
FF Kalkgruben (Bez. Oberpullendorf)
Ein Feuerwehrfahrzeug der FF Kalkgruben wurde in der Zeit von Samstag, 7. Juli (16:00 Uhr) bis Sonntag, 8. Juli 2018 (09:00 Uhr) von unbekannten Vandalen beschädigt. In dieser Zeit wurde ein in der Schulstraße in Kalkgruben abgestelltes Einsatzfahrzeug durch einen unbekannten Gegenstand der Lack zerkratzt.
Die Schadenshöhe kann noch nicht genau beziffert werden.
Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt
Vandalismus und Sachbeschädigung sind in vielen Facetten wahrnehmbar: seien es Graffitis an Hausmauern, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrzeugen, eingeschlagene Fensterscheiben und zerkratzte sowie beschädigte Autos. Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Oft werden sie von Gruppen begangen. Nicht selten werden unter diesem Gruppenzwang Kinder und Jugendliche so zu einem unkontrolliertem kollektiven Verhalten verleitet. Häufig wird dies durch Konsum von Alkohol verstärkt.
Tipps der Kriminalprävention:

  1. Falls Sie jemanden beobachten, der öffentliche oder private Einrichtungen beschädigt, wählen Sie den Polizeinotruf 133.
  2. Bei unerlaubt angebrachten Graffitis handelt es sich um Sachbeschädigung. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
  3. Beleuchtung in Kombination mit Bewegungsmeldern oder auch Videoüberwachung kann Abhilfe schaffen.
  4. Zeigen Sie durch eigenes Verhalten wie mit öffentlichem und privatem Eigentum umgegangen werden soll.
  5. Klären Sie ihr Kind über die Folgen von Vandalismus auf – insbesondere darüber, dass es sich dabei um Straftaten handelt und diese dementsprechend verfolgt werden.

§ 283 StGB. Verhetzung

####(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

§ 125 StGB Sachbeschädigung

Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen

Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Ein Tresor in einer verschlossenen Wohnung ist kein sicherer Aufbewahrungsort

Klagenfurt in Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Diebstahl #Einbruch
Tresor
cc0 von stevepb auf pixabay
In der Zeit zwischen 06.07.2018, ab 13.00 Uhr, bis 09.07.2018, 06.50 Uhr, brachen bisher unbekannte Täter in das Büro einer Firma in Klagenfurt-Viktring ein, indem sie ein Fenster gewaltsam öffneten. Im Büro brachen sie einen Standtresor auf und stahlen daraus Bargeld in derzeit unbekannter Höhe.
Die genaue Höhe der Gesamtschadenssumme ist derzeit nicht bekannt.

§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat

  1. in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
  2. ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
  3. eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
  4. eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.

Freiheitsstrafe von sechs Monate

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,

  1. indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
  2. bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern

Ein verschlossener Baucontainer ist kein sicherer Aufbewahrungsort für Gegenstände geringem Wertes

Salzburg-Liefering
#AnonymeBereicherungsagenten #Diebstahl #Einbruch
Bislang Unbekannte brachen in der Nacht auf 9. Juli 2017 in einen Baucontainer in Salzburg-Liefering ein und stahlen einen sog Heißluftföhn. Schadenshöhe nicht bekannt. Die Ermittlungen laufen.

§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat

  1. in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
  2. ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
  3. eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
  4. eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.

Freiheitsstrafe von sechs Monate

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,

  1. indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
  2. bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern

Mehrere Anzeigen nach Personenkontrolle

Vöcklabruck in Oberösterreich
#Gastarbeiter #Fremdenpolizei
Ein 32-jähriger türkischer Staatsbürger wies sich am 6. Juli 2018 gegen 10 Uhr bei einer Personenkontrolle in Vöcklabruck, als Beifahrer eines Fahrzeuges, mit einem gefälschten bulgarischen Personalausweis aus. Im Zuge der weiteren Amtshandlung stellten die Polizisten fest, dass der Verdächtige seit etwa eineinhalb Jahren illegal im Bundesgebiet aufhältig ist. Die Erhebungen ergaben, dass der Beschuldigte im Zeitraum von Dezember 2017 bis Juni 2018 mehrmals Sozialleistungen in Form von Arztbesuchen in Anspruch genommen hat. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wels wurde eine Sicherheitsleistung eingehoben. Der Mann wird wegen Verdacht der Fälschung besonders geschützter Urkunden und Verdacht des Sozialbetruges der Staatsanwaltschaft Wels angezeigt.

FPG § 52. (1) Die Fremdenpolizeibehörden haben

  1. Die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet durch Fremde zu überwachen;
  2. die rechtswidrige Einreise und den rechtswidrigen Aufenthalt von Fremden zu verhindern oder zu beenden und
  3. die Einreise oder den Aufenthalt von Fremden zu verhindern oder zu beenden, wenn dies aus öffentlichen Interessen, insbesondere aus Gründen der Sicherheitspolizei, der Strafrechtspflege oder der Volksgesundheit notwendig ist.

(2) Den Fremdenpolizeibehörden obliegt die Verhinderung oder die sofortige Beendigung von strafbaren Handlungen nach diesem Bundesgesetz. Eine Ausreise über eine Außengrenze ist zu dulden.

§ 224 StGB Fälschung besonders geschützter Urkunden

Der eine der im § 223 mit Strafe bedrohten Handlungen in Beziehung auf eine inländische öffentliche Urkunde, eine ausländische öffentliche Urkunde, wenn sie durch Gesetz oder zwischenstaatlichen Vertrag inländischen öffentlichen Urkunden gleichgestellt ist, eine letztwillige Verfügung oder ein nicht im § 237 genanntes Wertpapier begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Meine Frau schläft heute am Balkon

Wien-Floridsdorf
#PartParcel #Widerstand #Drohung #Freiheitsentzug
Am 8. Juli 2018 um 12:30 Uhr verständigten Zeugen die Polizei, weil sie einen lautstarken Streit aus einer Wohnung wahrgenommen hatten. Auch ein Kleinkind war angeblich in der Wohnung aufhältig. Polizisten des Stadtpolizeikommandos Floridsdorf fuhren daraufhin zur Einsatzadresse. Erst nach mehrmaligem Klopfen wurde den Beamten vom 21-jährigen Tatverdächtigen die Türe geöffnet. Dieser verhielt sich sofort aggressiv und verwehrte den Polizisten den Zutritt zur Wohnung, indem er sich in den Türstock stemmte. Als er sich auch weiterhin nicht einsichtig zeigte und aggressiv verhielt, wurde er festgenommen. Der Festnahme widersetzte er sich heftig. Im Zuge der Amtshandlung stellte sich heraus, dass es zu einem Streit zwischen ihm und seiner 20-jährigen Lebensgefährtin gekommen war. Er hatte sie daraufhin bedroht, sie auf den Balkon gedrängt und die Türe von innen verschlossen. Die gemeinsame vier Monate alte Tochter befand sich jedoch weiterhin in der Wohnung, in der der Mann mit diversen Gegenständen herumwarf. Laut Angaben der Frau hatte es bereits in der Vergangenheit ähnliche Vorfälle gegeben. Der Tatverdächtige wurde wegen gefährlicher Drohung, Freiheitsentziehung und Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt. Außerdem wurde gegen ihn ein Betretungsverbot ausgesprochen.

§ 269 StGB Widerstand gegen die Staatsgewalt

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

(1) Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Fall einer schweren Nötigung (§ 106) jedoch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Amtshandlung nötigt.
(3) Als Amtshandlung im Sinn der Abs. 1 und 2 gilt nur eine Handlung, durch die der Beamte als Organ der Hoheitsverwaltung oder der Gerichtsbarkeit eine Befehls- oder Zwangsgewalt ausübt.

Ohne Bestrafung

(4) Der Täter ist nach Abs. 1 nicht zu bestrafen, wenn die Behörde oder der Beamte zu der Amtshandlung ihrer Art nach nicht berechtigt ist oder die Amtshandlung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstößt.

§ 107 StGB Gefährliche Drohung

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze

(1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) In den im § 106 Abs. 2 genannten Fällen ist die dort vorgesehene Strafe zu verhängen.
(Anm.:Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 56/2006)

§ 99 StGB Freiheitsentziehung

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

(1) Wer einen anderen widerrechtlich gefangen hält oder ihm auf andere Weise die persönliche Freiheit entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahre

(2) Wer die Freiheitsentziehung länger als einen Monat aufrecht erhält oder sie auf solche Weise, daß sie dem Festgehaltenen besondere Qualen bereitet, oder unter solchen Umständen begeht, daß sie für ihn mit besonders schweren Nachteilen verbunden ist, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Beamten des Stadtpolizeikommandos Simmering ist innerhalb von weniger als 24 Stunden die Festnahme zweier Einbrecher gelungen, die bei ihrem kriminellen Handwerk ertappt wurden

Erster Fall

Wien-Simmering
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Am 7. Juli 2018 um 23:15 Uhr wurden Polizisten der Polizeiinspektionen Kaiserebersdorfer Straße sowie Sedlitzkygasse wegen eines Wohnungseinbruchs in die Reimmichlgasse gerufen. Zwei Tatverdächtige waren in einen Garten eingebrochen. Die 32-jährige Wohnungsbesitzerin, die zu diesem Zeitpunkt mit ihren zwei Kindern alleine zu Hause war, bemerkte dies, da beim Öffnen des Gartentors eine Glocke in der Wohnung läutet. Sofort verständigte sie ihren Ehemann, der gerade am Heimweg von einer Veranstaltung war. Dieser konnte mittels Handy-App auf die Live-Bilder der Überwachungskamera zugreifen und bestätigte, dass sich zwei fremde Männer im Garten befanden. Sofort verständigte der Mann die Polizei. Als er wenige Minuten später zu Hause ankam, konnte er die zwei mutmaßlichen Einbrecher antreffen, als diese den Garten gerade verließen. Beide begannen zu laufen, der Mann verfolgte sie. Wenige Minuten später konnten Polizisten einen der Tatverdächtigen am Rosa-Jochmann-Ring anhalten und festnehmen. Der zweite mutmaßliche Täter war bereits zuvor in eine andere Richtung geflüchtet und konnte nicht festgenommen werden. Die Tatverdächtigen hatten das Schloss der Gartenhütte aufgebrochen und auch an den Raffstores der Wohnung hantiert.

§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat

  1. in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
  2. ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
  3. eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
  4. eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.

Freiheitsstrafe von sechs Monate

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,

  1. indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
  2. bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern

Zweiter Fall

Wien-Simmering
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Am 8. Juli 2018 um 22:15 Uhr wurden Polizisten der Polizeiinspektion Simmeringer Hauptstraße wegen eines Treibstoffdiebs in die 1. Haidequerstraße gerufen. Zwei Lkw-Fahrer hatten ihren Lkw kontrolliert, um am nächsten Tag eine zeitgerechte Abfahrt zu gewährleisten. Dabei bemerkten sie einen 37-jährigen Tatverdächtigen, der gerade Diesel aus dem Tank ihres Lkw in einen Kanister pumpte. Die beiden Zeugen (39 bzw. 43 Jahre) hinderten den Tatverdächtigen daran, zu flüchten – er hatte sich bereits in sein Auto gesetzt und wollte davonfahren. Wenige Minuten später trafen die Beamten ein und nahmen den mutmaßlichen Treibstoffdieb fest. Mehrere Kanister, die in Reisetaschen bzw. Koffern getarnt waren, sowie eine Fußpumpe, wurden sichergestellt.

§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat

  1. in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
  2. ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
  3. eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
  4. eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.

Freiheitsstrafe von sechs Monate

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,

  1. indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
  2. bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern

Anonymer Agent beschädigt beschädigt Fahrzeuge und Geschäfte.

Dornbirn in Vorarlberg
#AnonymeBereicherungsagenten #Sachbeschaedigung
Die Geschäftsbesitzerin gibt sich beunruihgt
Ein bislang unbekannter Täter ging am 09.07.2018 um 02.00 Uhr auf der Moosmahd-Straße vom Stadtzentrum kommend in Richtung Brückengasse. Dabei beschädigte er die Außenspiegel mehrerer abgestellt gewesener Pkw. Weiters beschädigte der Täter ein Motorrad indem er es umstieß und schlug mit einem Stein das Fenster eines Geschäftsraumes ein. Der Mann trug eine dunkle Hose und ein weißes Oberteil. Die Polizei Dornbirn bittet um Hinweise.
Polizeiinspektion Dornbirn, Tel. +43 (0) 59 133 8140

§ 125 StGB Sachbeschädigung

Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen

Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Jungunternehmer ist mit den Sitten noch nicht vertraut.

Sankt Pölten in Niederösterreich
#Gastarbeiter #Raub #Koerpververletzung #Drohung
Sitten gibt es nicht mehr
Ersuchen um Fotoveröffentlichung – Hinweise erbeten
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich
Ergänzend zur Presseaussendung vom 6. Juli 2018 wird mitgeteilt:
Ein bisher unbekannter Täter drang am 6. Juli 2018, gegen 11.40 Uhr, in ein Mehrparteienhaus im Stadtgebiet von St. Pölten ein und betrat eine unversperrte Wohnung. Dabei wurde er von der anwesenden 79-jährigen Wohnungsbesitzerin und deren 53-jährigen Tochter überrascht. Dabei bedrohte er sie mit einem Messer und attackierte sie mit Faustschlägen. Der Täter durchsuchte die gesamte Wohnung und verstaute den erbeuteten Schmuck, Bargeld, sowie eine Bankomatkarte in einen orangefarbenen Rucksack aus der Wohnung der Opfer.
Anschließend flüchtete der Täter mit der Beute aus der Wohnung und versperrte diese von außen. Die Höhe der Raubbeute ist unbekannt.
Der orangefarbene Rucksack konnte ohne Inhalt in einem Park aufgefunden und sichergestellt werden.
Die beiden Opfer erlitten Verletzungen unbestimmten Grades und einen schweren Schock. Sie wurden vom Rettungsdienst in das Universitätsklinikum St. Pölten verbracht.
Der unbekannte Täter dürfte versucht haben verschiedenen Bankomaten in Niederösterreich und Wien mit der gestohlenen Bankomatkarte Geld zu beheben.
Die Ermittlungen wurden vom Landeskriminalamt Niederösterreich, Ermittlungsbereich Raub, übernommen.
Täterbeschreibung:
Mann, vermutlich Ausländer (südländischer Typ), ca. 18 – 25 Jahre alt, schlanke sportliche Figur, bekleidet mit T-Shirt, dunkle Hose, dunkle Sportschuhe.
Über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten wird um Veröffentlichung der angeschlossenen Fotos des unbekannten Täters ersucht.
Die Fotos können bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich, Büro Öffentlichkeitsarbeit und interner Betrieb, unter Telefonnummer 059133-30-1116 angefordert werden.
Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, werden an das Landeskriminalamt Niederösterreich, unter Telefonnummer 059133-30-3333, erbeten.

§ 107 StGB Gefährliche Drohung

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze

(1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) In den im § 106 Abs. 2 genannten Fällen ist die dort vorgesehene Strafe zu verhängen.
(Anm.:Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 56/2006)

§ 142 StGB Raub

mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub (§ 143) handelt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

§ 84 StGB Schwere Körperverletzung

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Vorheriger Suchbegriffschwere KörperverletzungNächster Suchbegriff oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt.
(5) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) begeht

  1. auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist,
  2. mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder
  3. unter Zufügung besonderer Qualen.

Bienenhütte angezündet

Tristach in Tirol
#AnonymeBereicherungsagenten #brandstiftung
Aus bisher unbekannter Ursache brach am 9. Juli 2018 gegen 06:15 Uhr im Innenbereich einer Bienenhütte in Tristach ein Feuer aus. Ein 77-jähriger Österreicher bemerkte den Brand und setzte die Rettungskette in Gang. Der Freiwillige Feuerwehr Tristach, welche mit 2 Fahrzeugen und 12 Mann im Einsatz war, gelang es bereits nach kurzer Zeit das Feuer wieder zu löschen. Es wurden keine Personen verletzt. Am Gebäude entstand ein Schaden in noch unbekannter Höhe. Durch den Brand ist auch eine unbekannte Anzahl an Bienen zu Schaden gekommen.

Sachbeschädigung in Klagenfurt

Klagenfurt in Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Sachbeschaedigung
Am 07.07.2018 gegen 21.10 Uhr besprühten bisher unbekannte Täter in einer Tiefgarage in Klagenfurt eine Wand, eine Notausgangstüre sowie eine Säule mit mehreren Schriftzügen.
Die genaue Höhe des Sachschadens ist derzeit nicht bekannt.

§ 125 StGB Sachbeschädigung

Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen

Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Einbruch in Hotel

Bad Hofgastein in Salzburg
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Bislang unbekannte Täter brachen in der Nacht auf 9. Juli 2018 in ein Hotel in Bad Hofgastein ein. Die Täter brachen einen Schlüsseltresor auf und gelangten so in den Tresor im Rezeptionsbereich. Die Täter nahmen Bargeld und einen kleinen Schranktresor mit.

§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat

  1. in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
  2. ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
  3. eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
  4. eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.

Freiheitsstrafe von sechs Monate

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,

  1. indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
  2. bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern

Obdachloser sticht Gastarbeiter in den Bauch

Bahnhof in Salzburg
#Gastarbeiter #Koerperverletzung
Bild zeigt typische Österreicher
Am 8. Juli 2018 gegen 20 Uhr stach ein bislang Unbekannter aus dem Obdachlosenkreis am Bahnhof in Salzburg einem 55-jährigen deutschen Staatsbürger (ebenfalls im Bereich Bahnhof aufhältig) in den Bauch. Hintergründe zum Vorfall sind nicht bekannt. Der 55-Jährige befindet sich derzeit im Landeskrankenhaus Salzburg zur Behandlung und konnte folgende Beschreibung zum Unbekannten abgeben:
zirka 50 Jahre alt, groß, schlaksige Figur, Brillenträger, braune kurze Haare
Etwaige Hinweise zu einem Vorfall am Hauptbahnhof (vermutlich Bereich Bahnhofsvorplatz/Busleisten) am 8. Juli 2018 gegen 20 Uhr an das Kriminalreferat Salzburg unter 059133553333 oder jede andere Polizeiinspektion!

§ 85 StGB Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig für immer oder für lange Zeit

  1. den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit,
  2. eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung oder
  3. ein schweres Leiden, Siechtum oder Berufsunfähigkeit des Geschädigten,
    herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren

(2) Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Dauerfolge (Abs. 1) beim Verletzten herbeiführt.

Einbruchsdiebstahl in einen Gastronomiebetrieb in Hopfgarten iB

Hopfgarten im Brixental in Tirol
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Bei einem Einbruch in einen Gastronomiebetrieb in Hopfgarten im Brixental am 9. Juli 2018 zwischen ca. 00:05 Uhr und 09:20 Uhr, wurden mehrere Stangen Zigaretten sowie eine Handkasse mit einem niedrigen vierstelligen Eurobetrag gestohlen. Der unbekannte Täter gelangte durch das Aufbrechen einer Seiteneingangstür in das Gebäude.

Kickstarter Kampagne abgebrochen

Villach in Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Sachbeschaedigung
Am 09.07.2018 in der Zeit zwischen 05.45 Uhr bis 06.20 Uhr beschädigten bisher unbekannte Täter zwei auf einem öffentlichen Platz in Villach abgestellte Kleinkrafträder und die daran befestigten Kennzeichen. Bei einem der Kleinkrafträder zerschnitten sie den Sitz, brachen den Kickstarter ab, zerkratzten den Lack am Heck des Fahrzeuges und rissen das Kennzeichen herunter. Das Kennzeichen zerschnitten sie in zwei Teile und warfen es hinter das Fahrzeug.
Beim zweiten Kleinkraftrad zerkratzten sie den Lack des Handschutzes, beschädigten den Auspuff und rissen das Kennzeichen samt Halterung vom Fahrzeug. Anschließend warfen sie das Kennzeichen in einen Mülleimer.
Die genaue Höhe des verursachten Sachschadens ist derzeit nicht bekannt.

§ 125 StGB Sachbeschädigung

Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen

Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Frau bestellt Suchtmittel im Internet und bekommt eine Anzeige an ihre Wohnadresse geliefert.

Hermagor in Kärnten
#PartParcel #Suchtmittel
Eine 30-jährige Frau aus dem Bezirk Hermagor ist verdächtig im Zeitraum vom April 2017 bis Juli 2017 im Darknet illegale Suchtmittel bestellt zu haben. Bei mehreren Aufträgen hat sie mehrere Gramm Heroin und mehrere Gramm Kokain bestellt und an ihre Wohnadresse liefern lassen.
Die Verdächtige wird der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.

§ 27 StGB Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften

(1) Wer vorschriftswidrig

  1. Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, befördert, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft,
  2. Opiummohn, den Kokastrauch oder die Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung anbaut oder
  3. psilocin-, psilotin- oder psilocybinhältige Pilze einem anderen anbietet, überlässt, verschafft oder zum Zweck des Suchtgiftmissbrauchs anbaut,
    ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer jedoch die Straftat ausschließlich zum persönlichen Gebrauch begeht, ist mit Freiheitsstrafe >bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer eine Straftat nach Abs. 1 Z 1 oder 2 gewerbsmäßig begeht.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer

1.durch eine Straftat nach Abs. 1 Z 1 oder 2 einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht und selbst volljährig und mehr als zwei Jahre älter als der Minderjährige ist oder
2.eine solche Straftat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht.

(5) Wer jedoch an Suchtmittel gewöhnt ist und eine Straftat nach Abs. 3 oder Abs. 4 Z 2 vorwiegend deshalb begeht, um sich für seinen persönlichen Gebrauch Suchtmittel oder Mittel zu deren Erwerb zu verschaffen, ist nur mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Um Alahs Willen, verwart NICHTS in Baucontainern.

Villach in Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
hiervor haben einbrecher angst
In der Zeit zwischen 06.07.2018, ab 11.00 Uhr, bis 09.07.2018, 06.30 Uhr, brachen bisher unbekannte Täter bei einer Baustelle in Villach die Fahrertür eines Baggers auf und nahmen diesen unbefugt in Betrieb. Der Bagger war als Schutz vor einem Baucontainer, in welchem Werkzeug gelagert wurde, abgestellt, um dadurch den Zugang zu diesem Container zu verhindern.
Die unbekannten Täter fuhren mit dem Bagger ca. einen Meter nach vorne und brachen anschließend das Schloss des Containers auf. Aus dem Container stahlen sie verschiedene Werkzeuge und Geräte (Flex, Motorsäge, Handkreissäge, Schweißgerät, Akkuschrauber, usw.).
Die genaue Höhe des Gesamtschadens ist derzeit nicht bekannt, dürfte jedoch mehrere tausend Euro betragen.

§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat

  1. in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
  2. ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
  3. eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
  4. eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.

Freiheitsstrafe von sechs Monate

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,

  1. indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
  2. bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern

Terrorist stiehlt Schrotflinte, Funkgerät usw.

Man gibt sich gelassen, so viele wird er schon nicht umbringen

Sittersdorf in Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl

In der Zeit zwischen 30.09.2017 bis 29.06.2018 brach ein bisher unbekannter Täter in ein nicht ständig bewohntes Ferienhaus in der Gemeinde Sittersdorf, Bezirk Völkermarkt, ein, indem er vorerst versuchte die Eingangstüre gewaltsam zu öffnen. Als ihm dies nicht gelang öffnete er gewaltsam einen Fensterbalken und schlug die Verglasung eines Fensters ein. Danach durchsuchte er sämtliche Räumlichkeiten und brach auch zwei versperrte Innentüren auf. Er fand den versteckten Schlüssel zu einem Waffenschrank. Aus dem Waffenschrank stahl er eine Schrotflinte. Weiters stahl er aus dem Wohnobjekt noch zwei Kameras, ein Funkgerät, eine verpackte Alarmanlage sowie Werkzeug und einen Fernseher.
Die genaue Höhe des Gesamtschadens ist derzeit nicht bekannt, dürfte jedoch mehrere tausend Euro betragen.

§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat

  1. in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
  2. ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
  3. eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
  4. eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.

Freiheitsstrafe von sechs Monate

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,

  1. indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
  2. bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern

Cultural Appropriation

Kirchdorf/Krems in Niederösterreich
#PartParcel #Einbruch #Diebstahl

bild pewdiepie
Ein 23-Jähriger aus dem Bezirk Kirchdorf/Krems wird verdächtigt, am 9. Juli 2018 zwischen 6 Uhr und 8:15 Uhr gemeinsam mit einem 18-Jährigen aus dem Bezirk Kirchdorf/Krems sowie einer 21-Jährigen aus dem Bezirk Linz-Land in einen Verkaufskiosk am Pleschingersee eingebrochen zu sein. Er soll die doppelflügelige Türe so weit aufgezwängt haben, dass er von oben in den entstandenen Spalt zwischen Türstock und Türen schlüpfen und diverse Waren aus dem Kiosk an seine Mittäter herausgeben konnte. Das Trio wurde von einem Zeugen beobachtet, der via Notruf die Polizei verständigte. Das Areal wurde von der Polizei Steyregg strategisch angefahren, die Täter konnten umzingelt und unweit des Tatortes vorübergehend festgenommen werden. Nach anfänglichem Leugnen verstrickten sich die Täter immer weiter in Widersprüche. Bei den Vernehmungen stelle sich heraus, dass sie in der zurückliegenden Nacht ebenfalls einen Einbruch in einen Verkaufskiosk in Linz begangen haben dürften. Das Trio war schließlich zu beiden Einbrüchen geständig. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgte die Anzeige auf freiem Fuß und das Trio wurde aus der Haft entlassen.

§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat

  1. in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
  2. ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
  3. eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
  4. eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.

Freiheitsstrafe von sechs Monate

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,

  1. indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
  2. bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern

Sozialismus in Maxglan

Salzburg Maxglan
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Bislang unbekannte Täter verschafften sich in der Nacht vom 08. auf den 09. Juli 2018 gewaltsam Zutritt in ein Firmenobjekt in Salzburg Maxglan. Es wurde ein Bargeldbestand von mehreren Hundert Euro entwendet. Spuren wurden gesichert, Hinweise auf den oder die Täter gibt es bislang nicht. Polizeiliche Ermittlungen laufen.

Im Laufe des vergangenen Wochenendes brachen bislang unbekannte Täter in ein Buchhaltungsbüro in der Salzburger Altstadt ein. Der oder die Täter entwendeten auch hier nur Bargeld. Polizeiliche Ermittlungen wurden eingeleitet. Hinweise auf einen Zusammenhang der beiden Taten gibt es zurzeit nicht.

§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat

  1. in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
  2. ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
  3. eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
  4. eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.

Freiheitsstrafe von sechs Monate

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,

  1. indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
  2. bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern

Ausländer dreht durch

Die beunruhigende Nachricht: Im Kommunismus ist immer die Gesellschaft schuld, nicht der Täter.

Innsbruck in Tirol
#Gastarbeiter #Koerperverletzung #Sachbeschaedigung #Widerstand
Am 09.07.2018 um 12:35 Uhr besprühte ein 77-jähriger Deutscher in Innsbruck einen Gerichtsvollzieher mit einem Pfefferspray, als dieser eine Exekution in dessen Wohnung durchführen wollte. Der Deutsche flüchtete anschließend, konnte jedoch wenig später von einer Polizeistreife angehalten werden. Er ging auf die einschreitenden Beamten los und beschädigte zuerst das Streifenfahrzeug mit einem Spitzhammer. Danach attackierte er die Beamten mit dem Hammer und einem Pfefferspray. Bei der Festnahme widersetzte er sich und setzte heftig zur Wehr. Bei der anschließenden Durchsuchung auf der Polizeiinspektion konnte bei dem Deutschen ein Klappmesser und eine geladene Schreckschusswaffe sichergestellt werden. Durch die heftige Gegenwehr wurden zwei einschreitende Beam
ten verletzt. Der 77-Jährige wurde am Abend in das Polizeianhaltezentrum überstellt.

§ 269 StGB Widerstand gegen die Staatsgewalt

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

(1) Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Fall einer schweren Nötigung (§ 106) jedoch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Amtshandlung nötigt.
(3) Als Amtshandlung im Sinn der Abs. 1 und 2 gilt nur eine Handlung, durch die der Beamte als Organ der Hoheitsverwaltung oder der Gerichtsbarkeit eine Befehls- oder Zwangsgewalt ausübt.

Ohne Bestrafung

(4) Der Täter ist nach Abs. 1 nicht zu bestrafen, wenn die Behörde oder der Beamte zu der Amtshandlung ihrer Art nach nicht berechtigt ist oder die Amtshandlung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstößt.

§ 125 StGB Sachbeschädigung

Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen

Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 83 StGB. Körperverletzung

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze.

(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

§ 84 StGB Schwere Körperverletzung

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Vorheriger Suchbegriffschwere KörperverletzungNächster Suchbegriff oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt.
(5) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) begeht

  1. auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist,
  2. mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder
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