Straftaten und Rechtsfolgen in Österreich 07.07.2018
Der Mann flüsterte unverständlich zu dem Mädchen und entblößte ihr seine Genitalien.
Die Tagesanalyse finden Sie unter dem Inhaltsverzeichnis
Im folgenden lesen Sie Pressemitteilungen über Straftaten in Österreich, welche NICHT im Originaltext präsentiert werden, vorallem wurden die Titeltexte geändert. Es handelt sich hierbei um keine Rechtsauskunft, alle Angaben ohne Gewähr.
1809 in Schwaz/Tirol
| Sexuelle Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen
| Raub
| Diebstahl durch Einbruch
| Körperverletzung
| Sachbeschädigung
| Mord
| Tierquälerei
| Amüsanter Verlauf
Sicherheitsmitarbeiter wird bedrängt und wehrt sich mit Pfefferspray.
Störung der öffentlichen Ordnung, Körperverletzung
§ 81 SPG, § 83 StGBEinbrecher Klettern auf Balkon und werden gestellt.
Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
§ 129 StGBFaustrechtCoins als Zahlungsmittel für Taxifahrt
Schwere Körperverletzung
§ 84 StGBGeldbörsen-Raub und mehrmalige Geldbehebung
Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
§ 129 StGBScharia für Lamm. Öffentliche Enthauptung.
Tierquälerei, Sachbeschädigung
§ 222 StGB § 125 StGBEinbrecher stahl Zigaretten und Bargeld
Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
§ 129 StGBAktuell: Phishing Mails "Bundesministerium für Finanzen"
Einzelfall in Saalfelden
Sexuelle Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen
§ 218 StGBMordversuch nach Drogenmissbrauch
Mord, Absichtliche schwere Körperverletzung, Rücktritt vom Versuch
§ 75 StGB, § 87 StGB, § 16 StGBFahrzeugdiebstahl
Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
§ 129 StGBWenig tolerante Mieter in Döbling.
Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
§ 129 StGBRufen Sie die Polizei, wenn Sie von Kindern dieser Erde um Hilfe gefragt werden.
Raub
§ 142 StGBRumänischer Bereicherungsdiebstahl
Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
§ 129 StGBEinbruchsdiebstähle in St. Kanzian a.K
Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
§ 129 StGBEinbruchsdiebstähle in St. Kanzian a.K
Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
§ 129 StGBFischteichkommunismus
Raub
§ 142 StGB"Unschuldiger Somalier" wurde mit Müllsackhalterung schwer verletzt.
Schwere Körperverletzung
§ 84 StGBBike-Sharing in Salzburg
Raub
§ 142 StGBUnbekannte beschädigten Fahrzeuge
Sachbeschädigung
§ 125 StGB
Hashtag | Tageszähler | Bedeutung |
---|---|---|
#AnonymeBereicherungsagenten | 14 | Unbekannte Täterschaft. |
#Gastarbeiter | 4 | Wenn eine der Konfliktparteien keinen Österreichischen Wohnsitz hat oder ein Migrationshintergrund angenommen werden kann. |
#PartParcel | 0 | Wenn angenommen werden kann, dass die Täterschaft einen Österreichischen Wohnsitz hat und keine Hinweise zu einem Migrationshintergrund gegeben sind. |
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Sicherheitsmitarbeiter wird bedrängt und wehrt sich mit Pfefferspray.
Moosburg in Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Koerperverletzung #Ordnungsstoerung
Im Rahmen einer Veranstaltung in Moosburg, Bezirk Klagenfurt, kam es am 07.07., gegen 01:10 Uhr, vorerst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei alkoholisierten Männern aus dem Bezirk Feldkirchen und einem 21-jährigen Security Mitarbeiter. Da der Security Mitarbeiter in weiterer Folge immer mehr bedrängt wurde, setzte dieser ein Pfefferspray ein, wobei die Männer im Alter von 31 und 41 Jahren durch die Reizwirkung im Augenbereich unbestimmten Grades verletzt wurden.
Die Rettung brachte sie nach der Erstversorgung in das Klinikum Klagenfurt.
Weitere Erhebungen werden geführt.
Rechtssatz
Der Sicherheitsmitarbeiter hätte kein Pfefferspray einsetzen dürfen
Die Verwendung von Pfefferspray durch Personen, die keine Exekutivbeamten sind, ist - sofern keine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt - grundsätzlich als besonders rücksichtslose Ordnungsstörung nach § 81 Abs 1 SPG anzusehen. Dies gilt auch für private Sicherheitsorgane in Diskotheken. Jedoch ist der Einsatz von Pfefferspray durch den Türsteher einer Diskothek wegen einer Notwehrsituation entschuldigt, wenn er und ein zweites Sicherheitsorgan mit weit über das normale Ausmaß hinausgehenden aggressiven Handlungen von mindestens vier betrunkenen Gästen konfrontiert ist, indem diese wegen Raufens aus dem Lokal verwiesenen Gäste vehement wieder Einlass fordern und die beiden Türsteher, die dies verhindern wollen, beim Lokaleingang mit Tritten und Schlägen massivst attackieren. (…)
§ 81 SPG Störung der öffentlichen Ordnung
Bis zu 500€ Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu einer Woche
(1) Wer durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen, es sei denn, das Verhalten ist gerechtfertigt, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden.
Rechtssatz
Der Einsatz von Pfefferspray durch einen Sicherheitswachebeamten ist nach den Bestimmungen der §§ 2 und 4 (bzw 6) WaffengebrauchsG zulässig, wenn Personen angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig gemacht werden sollen und andere Mittel, wie insbesondere die Aufforderung zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes, sich als wirkungslos erwiesen haben. Somit ist der Einsatz von Pfefferspray gegen eine Person, die den Beamten nach Androhung der Festnahme mit fortgesetzten Faustschlägen gegen Kopf und Körper attackiert, auch dann gerechtfertigt, wenn dieser Einsatz wegen der bereits erlittenen Verletzungen des Beamten sein Ziel nicht mehr erreicht
Norm WaffGG § 3 Z2, WaffGG § 4, AVG § 67 Abs1 Z2
§ 83 StGB. Körperverletzung
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze.
(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.
Einbrecher Klettern auf Balkon und werden gestellt. 😂
Stadt Salzburg
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch
In Salzburg versuchten am 06. Juli 2018, um 22.20 Uhr, zwei unbekannte Täter über den Balkon in das Obergeschoß eines Einfamilienhauses einzusteigen. Als sie von den Hausbewohnern gestellt wurden, flüchteten die Täter. Es entstand kein Schaden.
§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat
- in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
- ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
- eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
- eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.
(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,
- indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
- bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern.
Schwere Körperverletzung als Zahlungsmittel für Taxifahrt
Leibnitz in der Steiermark
#AnonymeBereicherungsagenten #Koerperverletzung #Sachbeschaedigung
Zwei 21-Jährige und ein 18-Jähriger – alle aus dem Bezirk Leibnitz – stehen im Verdacht, gegen 05:10 Uhr mit einem Taxi von einer Diskothek in Gralla nach Obergralla gefahren zu sein. Am Zielort angelangt verweigerten die drei jungen Männer die Bezahlung des Fuhrlohns. Als der 60-jährige Taxilenker auf der Bezahlung beharrte, schlug einer der 21-Jährigen mit der Faust ins Gesicht des Taxilenkers und fügte diesem eine Platzwunde am linken Auge zu. Weiters wurden die optische Brille und die Zahnprothese des 60-Jährigen beschädigt. Alle drei Verdächtigen schlugen nun auf den Taxilenker ein und flüchteten danach in unbekannte Richtung. Der Taxilenker wurde zwei Tage stationär im LKH Wagna behandelt.
Umfangreiche Ermittlungen führten zur Ausforschung der drei Tatverdächtigen. Der 21-jährige Hauptverdächtige wurde in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert, die beiden anderen Verdächtigen auf freiem Fuß angezeigt.
§ 84 StGB Schwere Körperverletzung
(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.
(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Vorheriger Suchbegriffschwere KörperverletzungNächster Suchbegriff oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt.
(5) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) begeht
- auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist,
- mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder
- unter Zufügung besonderer Qualen.
Geldbörsen-Raub und mehrmalige Geldbehebung
Braunau am Inn in Oberösterreich
#AnonymeBereicherungsagenten #Raub #Diebstahl #Einbruch
Ein unbekannter Täter stahl am 4. Juli 2018 in der Zeit zwischen 12 Uhr und 15 Uhr in Mattighofen in einem Geschäft die Geldbörse einer 63-Jährigen aus Schalchen. In der Geldbörse befanden sich zwei Bankomatkarten sowie Bargeld. Der Pin-Code für die Bankomatkarten dürfte sich ebenfalls in der Geldbörse befunden haben.
Daraufhin hat der Täter noch am selben Tag in den Nachmittagsstunden mehrere Bargeldbehebungen an drei verschiedenen Bankomaten in Mattighofen und Mauerkirchen durchgeführt. Insgesamt wurden mehrere Tausend Euro zu dem Nachteil des Opfers behoben. Die Ermittlungen laufen.
Rechtssatz RS0093730
Die "Bankomatkarte" ist kein selbständiger Wertträger, sondern Schlüssel zur Betätigung des Geldausgabeautomaten. Die Erbeutung von Geld mit einer unrechtmäßig erlangten Karte begründet daher Einbruchsdiebstahl.
Entscheidungstext 11Os114/85
Bankomaten sind Behältnisse, weshalb Einbruchsqualifikation ausschließlich nach § 129 Z 2 StGB zu prüfen ist.
§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat
- in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
- ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
- eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
- eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.
(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,
- indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
- bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern.
§ 142 StGB Raub
mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub (§ 143) handelt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Scharia für Lamm. Öffentliche Enthauptung.
Lech in Vorarlberg
#AnonymeBereicherungsagenten #Sachbeschaedigung #Tierquaelerei
In der Zeit zwischen 05.07.2018, 23:00 Uhr, und 06.07.2018, 07:00 Uhr, wurde einem Lamm auf einer Schafweide in Lech, Bereich Strass, der Kopf abgetrennt. Der Körper des Tieres wurde ca. 500m von der Weide entfernt entdeckt, der Kopf konnte bislang nicht gefunden werden. Der Hergang ist derzeit unklar - zur weiteren Erhebung wurde die Amtstierärztin beigezogen - das veterinärmedizinische Untersuchungsergebnis ist noch ausständig. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei aufgenommen. Auch ein Riss durch ein Wildtier ist derzeit nicht völlig auszuschließen.
§ 222 StGB Tierquälerei
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre
(1) Wer ein Tier
- roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt,
- aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist, oder
- mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre zu bestrafen (nicht mehr gültig seit 2015: oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.)
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer, wenn auch nur fahrlässig, im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, oder auf andere Weise längere Zeit hindurch einem qualvollen Zustand aussetzt.
(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet.
siehe auch Tierversuchsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 114/2012, Jagd- und Fischereigesetze und Tierschutzgesetze der Länder
§ 125 StGB Sachbeschädigung
Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen
Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Einbrecher stahl Zigaretten und Bargeld
Freistadt in Oberösterreich
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Ein bislang unbekannter Täter drang am 7. Juli 2018 zwischen 3:45 Uhr und 4 Uhr in Kefermarkt in ein Geschäft ein, brach eine Handkasse auf und stahl daraus Bargeld. Aus den Regalen stahl er über 100 Stangen Zigaretten verschiedener Marken. Der Täter, der wohl irrtümlich die Hausglocke betätigte, wurde vom Geschäftsinhaber kurz noch gesehen, wie er zum Fahrzeug, einem weißen Kombi mit schwarzen Gepäcksträgern ging, wobei er dunkle Handschuhe, aber keine Beute trug. Der Täter fuhr zur Landesstraße L1474 in Richtung Selker/Gutau weg und wird vom Opfer als eher korpulenter Mann mit Stirnglatze beschrieben. Die Schadenshöhe beläuft sich auf mehrere Tausend Euro.
§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat
- in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
- ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
- eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
- eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.
Aktuell: Phishing Mails "Bundesministerium für Finanzen"
Salzburg
#AnonymeBereicherungsagenten #Betrug …
Am 7. Juli 2018 meldeten mehrere Personen beim Landeskriminalamt in Salzburg Mails vom vorgetäuschten Absender "Bundesministerium für Finanzen" unter dem Betreff "Steuerrückzahlung" erhalten zu haben. Präventiv möge darauf hingewiesen werden, bei Verdachtsmomenten sofort das Bankinstitut zu kontaktieren:
Weitere Tipps vom Bundeskriminalamt:
- Seriöse Unternehmen fordern niemals via Mail Passwörter etc!
- Internetseiten, auf denen man sensible Nutzerdaten eingeben muss, erkennt man an den Buchstaben "https" in der Adresszeile der Webseite und einem Schloss- oder Schlüsselsymbol. Auch sind sichere Webseiten an einer grün hinterlegten Adresszeile oder Zertifikatszeichen erkennbar!
- Überprüfen Sie die Adresszeile im Webbrowser!
- Richten Sie die Seite zB Ihres Bankzugangs als Favorit in ihrem Browser ein, um sicher nur diese offizielle Seite zu nutzen!
- Schutz durch Passwörter: Verwenden Sie nicht das Passwort für mehrere verschiedene Dienste! Je länger das Passwort - desto schwerer zu knacken! Verwenden Sie mindestens acht Zeichen sowie eine zufällige Reihenfolge von Groß- und Kleinschreibung! Das Passwort soll auch Zahlen und Sonderzeichen beinhalten!
- Nutzen Sie Passwort-Safes zum Merken Ihres Passworts!
- Bei Unsicherheit ob ein Passwort weitergegeben wurde: Kontaktieren Sie sofort den Betreiber der Homepage und ändern Sie das Passwort!
Einzelfall in Saalfelden
Saalfelden in Salzburg
#AnonymeBereicherungsagenten #SexualDelikt
Ein bislang Unbekannter entblößte Mitte Juni 2018 sowie am 6. Juli 2018 in Saalfelden seinen Genitalbereich vor einer Frau. Der Mann nuschelte Unverständliches. Die Frau ging weiter und es kam zu keinen weiteren Übergriffen. Seitens der Polizei in Saalfelden ergeht die Bitte an mögliche weitere Zeugen sich unter 059 133 5183 zu melden und gegebenenfalls Hinweise bekannt zu geben.
Der Mann wird wie folgt beschrieben: zirka 35-40 Jahre alt, 175-180 cm groß, dünn, leicht längliches Gesicht, blasser Gesichtsteint, braune, leicht gewellte Haare bis über die Ohren; bekleidet mit schwarzer Jacke, dunkler Hose und dunklen Turnschuhen sowie schwarzer Baseballkappe;
§ 218 StGB Sexuelle Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen
(1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung
- an ihr oder
- vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.
(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur mit Ermächtigung der belästigten Person zu verfolgen.
Mordversuch nach Drogenmissbrauch
Ottakring in Wien
#Mord #Koerperverletzung #Suchtmittel
Am 6. Juli 2018 um 03.00 Uhr ist es in einer Wohnung in der Hyrtlgasse zu einem Streit zwischen einem Mann und einer Frau gekommen. Die Bekannten, die zuvor gemeinsam Alkohol und Cannabis konsumierten, attackierten sich gegenseitig. Im Zuge der Auseinandersetzung nahm die 46-Jährige ein Messer zur Hand und stach ihren 40-jährigen Kontrahenten im Bereich des Oberkörpers. Der Mann wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht, es besteht keine Lebensgefahr. Die 46-Jährige wurde festgenommen, Cannabis wurde in der Wohnung sichergestellt.
§ 75 StGB Mord
Freiheitsstrafe von 10-20 Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe
Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
§ 87 StGB Absichtliche schwere Körperverletzung
1 bis 15 Jahre
(1) Wer einem anderen eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) absichtlich zufügt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Zieht die Tat eine schwere Dauerfolge (§ 85) nach sich, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.
§ 16 StGB Rücktritt vom Versuch
(1) Der Täter wird wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er freiwillig die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er freiwillig den Erfolg abwendet.
(2) Der Täter wird auch straflos, wenn die Ausführung oder der Erfolg ohne sein Zutun unterbleibt, er sich jedoch in Unkenntnis dessen freiwillig und ernstlich bemüht, die Ausführung zu verhindern oder den Erfolg abzuwenden.
Fahrzeugdiebstahl
Favoriten in Wien
#AnonymeBereicherungsagenten #Diebstahl #Einbruch
Ein Mann verständigte am 6. Juli 2018 um 22.30 Uhr die Polizei, da ein unbekannter Täter dessen Auto in der Battigasse gestohlen hatte. Auf Grund der Beschreibung des Fahrzeuges nahmen Polizisten sofort die Verfolgung auf. Mehrfache Versuche den 36-Jährigen zum Anhalten zu bringen schlugen vorerst fehl. Im Bereich des Laaer Waldes fuhr der Lenker direkt auf die Beamten zu, sodass nur durch schnelles Ausweichen ein Unfall verhindert werden konnte. Kurze Zeit später konnte der Weg des Mannes versperrt werden, er hielt das gestohlene Fahrzeug an und wurde festgenommen.
Wenig tolerante Mieter in Döbling.
Döbling in Wien
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl # ???
Der Mieter eines Kleingartenhauses in der Zahnradbahnstraße verständigte am 6. Juli 2018 um 08.00 Uhr die Polizei, da er über die Aufzeichnung einer Wildkamera einen mutmaßlichen Einbrecher bemerkte, der das Vorhängeschloss gewaltsam öffnete. Als Beamte das Haus durchsuchten, schlief der 22-jährige Beschuldigte auf Matratzen am Boden. Er gab an, nichts gestohlen zu haben und lediglich aus einer Mineralwasserflasche getrunken zu haben. Er wurde vorläufig festgenommen.
Rufen Sie die Polizei, wenn Sie von Kindern dieser Erde um Hilfe gefragt werden.
Tirol
#Gastarbeiter #Raub
In den vergangenen Tagen kam es im Raum Tirol zum Auftreten von reisenden Tätergruppen, welche unter dem Vorwand des Glaswassertricks Opfer ablenkten, während andere Täter in die Wohnräumlichkeiten schlichen und Diebstähle begingen.
So kam es am 06.07.2018 zu einem Einschleichdiebstahl in Westendorf bei dem ein 11-jähriger Junge in die Tatausführung involviert war und vorwiegend für die Ablenkung der Opfer (bitten um Glas Wasser) eingesetzt wurde.
§ 142 StGB Raub
mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub (§ 143) handelt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Rumänischer Bereicherungsdiebstahl
Tirol
#Gastarbeiter #Einbruch #Diebstahl
Ebenfalls am 06.07.2018, gegen 22:00 Uhr kam brachen vorerst unbekannte Täter in ein Haus in Pfaffenhofen ein. Die Männer wurden dabei von einem Bewohner auf frischer Tat ertappt. Sie flüchteten, konnten jedoch kurze Zeit später von der Polizei festgenommen werden. Es handelte sich um drei rumänische Staatsbürger im Alter von 18 bis 30 Jahren, welche im Verdacht stehen auch den Einschleichdiebstahl in Westendorf begangen zu haben.
Nach der Festnahme und der Sicherstellung von Schmuckgegenständen laufen die Erhebungen zu möglichen weiteren Tatorten, da nicht das gesamte Diebsgut (Schmuck und Münzen) den Tatorten in Westendorf und Pfaffenhofen zugeordnet werden konnte.
Um zweckdienliche Hinweise an die PI Telfs (Tel. 059133/7126) wird ersucht.
Einbruchsdiebstähle in St. Kanzian a.K
St. Kanzian a.K. in Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Bisher unbekannte Täter drangen in der Nacht zum 07.07., zwischen 01.00 und 05.00 Uhr, durch das Aufbrechen der Türe in ein versperrtes Büro eines Hotels in St. Kanzian a.K., Bez. Völkermarkt ein.
Sie stahlen eine Kellnerbrieftasche mit mehreren hundert Euro Bargeld. Der Sachschaden an der Türe dürfte nahezu € 1.000,-- betragen.
Einbruchsdiebstähle in St. Kanzian a.K
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Ebenso in der Nacht zum 07.07., 19.00 bis 06.00 Uhr, drangen bisher unbekannte Täter in das Büro eines weitere Hotels in St. Kanzian a.K., Bez. Völkermarkt, ein. Sie brachen eine Handkassa auf, die jedoch leer war. Eine weitere Handkassa mit Bargeld nahmen sie mit.
§ 129 StGB. Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat
- in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
- ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
- eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
- eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.
(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,
- indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
- bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern.
Fischteichkommunismus
Heiligenblut am Großglockner in Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Raub
Bisher unbekannte Täter stahlen in der Zeit vom 24.06. bis 02.07. aus einem Fischteich in Heiligenblut am Großglockner, Bez. Spittal/Drau, 40 bis 50 Bachforellen und Saiblinge.
Der 59-jährige Besitzer der Almhütte, neben der sich der Fischteich befindet, hatte vor ca. zweieinhalb Jahren Saiblinge und Forellen in den Teich eingesetzt. Als er am 24.06. beim Teich war, konnte er noch 40 bis 50 Fische im Teich sehen.
Am 02.07. kam er wieder zum Teich und musste feststellen, dass der Teich leergefischt war.
Der Schaden der durch den Diebstahl entstand beträgt mehrere hundert Euro.
"Unschuldiger Somalier" wurde mit Müllsackhalterung schwer verletzt.
Innsbruck in Tirol
#Gastarbeiter #Koerperverletzung
Am 7. Juli 2018, gegen 06:35 Uhr schlug ein unbekannter Täter in Innsbruck am Klara-Pölt-Weg auf Höhe des Hauses 2 aus bisher unbekanntem Grund auf einen 20-jährigen somalischen Staatsangehörigen mit einer Müllsackhalterung aus Metall ein, wodurch der Mann mehrere Frakturen im Gesichtsbereich erlitt.
§ 84 StGB Schwere Körperverletzung
(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.
(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Vorheriger Suchbegriffschwere KörperverletzungNächster Suchbegriff oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt.
(5) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) begeht
- auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist,
- mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder
- unter Zufügung besonderer Qualen.
Bike-Sharing in Salzburg
Eugendorf in Salzburg
#AnonymeBereicherungsagenten #Raub
Am 07.07.2018, um ca. 16:30 Uhr, ereignete sich in Eugendorf ein Diebstahl eines Mountainbikes. Ein 50-jähriger Mann aus Strasswalchen stellte das Fahrrad für ca. 5 Minuten unversperrt vor einem Restaurant im Zentrum von Eugendorf ab, den Fahrradhelm beließ das Opfer ebenfalls beim Fahrrad. Als der Mann nach kurzer Zeit zum Abstellort zurückkehrte wurde festgestellt, dass das Fahrrad welches einen Neuwert von ca. € 1600.- hatte, samt Helm gestohlen wurde. Eine sofortige Fahndung verlief negativ.
§ 142 StGB Raub
mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub (§ 143) handelt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Unbekannte 🤔 beschädigten Fahrzeuge
Salzburg
#AnonymeBereicherungsagenten #Sachbeschaedigung #Vandalismus
Eine unbekannte Täterschaft hat in der Nacht von 06.07.2018, auf den 07.07.2018, einen in der Stadt Salzburg abgestellten PKW, sowie ein Motorrad beschädigt.
Beim PKW wurde die Windschutzscheibe eingeschlagen, sowie beide Kennzeichen heruntergerissen, wobei eines dieser Kennzeichen in weiterer Folge entfremdet wurde.
Das Motorrad wurde umgeworfen und im Bereich der Kennzeichenhalterung beschädigt.
Eine genaue Schadenshöhe kann bis dato nicht beziffert werden.
§ 125 StGB Sachbeschädigung
Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen
Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
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