So sieht die UN das NetzDG von Justizminister Heiko Stasi Maas
Quellen:
Augen auf ,Hirn an:
Volksentscheid in Deutschland:
Dieses Gesetz ist ein Angriff auf den Souverän und dessen Meinungsfreiheit: Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 und 3
(1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
(3) „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. […]“
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