RE: Mein Fall! Abenteuer Recht und Justiz! Teil 1
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Unabhängig dessen, dass dieses Recht sowieso immer besteht, das muss man nicht in ein Gesetz schreiben, ist dieser Absatz (4) illegal eingeführt worden. in der Fassung des GG vom 23. Mai 1949 gab es diesen Absatz (4) noch nicht. Und wenn der Gesetzgeber schon seit der ersten Bundestagswahl illegal ist, kann er auch keine legalen Gesetze erlassen. Wenn man über das GG etwas veröffentlicht muss man imm die Fassung aus 1949 verwenden. Da gibt es auch noch den Art. 143 GG
Hier mal Absatz 1:
"Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes ändert, den Bundespräsidenten der ihm nach diesem Grundgesetz zustehenden Befugnisse beraubt oder mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung nötigt oder hindert, sie überhaupt oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, oder ein zum Bunde oder einem Lande gehörigen Gebiet losreißt, wird mit lebenslangem Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter 10 Jahren bestraft.“
Ich denke dieser Artikel spricht Bände.
Können die Richter beim BvG nicht durch den Bundespräsidenten ihres Amtes enthoben werden, wenn sie durch missbräuchliche Anwendung niedrigrangiger Gesetze vesuchen das Grundgesetz auszuhebeln und sich über selbiges zu stellen?
Wenn alle Wege dem Recht wieder Geltung zu verschaffen gescheitert sind, ist es an der Zeit andere Mittel und Wege zu finden dem Recht wider Geltung verschaffen und damit das Grundgesetz wider herzustellen.
Insofern ist der Ausgang des von Dir genannten EuGH Verfahrens ein wichtiger Bestandteil hinsichtlich der Frage ob bei weiter fortbestehender Rechtsbeugung des Grundgesetzes durch die Richter oder andere Elemente der Verfassungsorgane nicht sogar die Pflicht besteht sich entsprechend zu organisieren, um dem Grundgesetz wider Geltung zu verschaffen.
Grundsätzlich geht die Gewalt vom Volke aus, laut GG Art. 20(2) Satz 1, und dies ungeachtet der Wahl.
Da es keinen legale Organisationsstruktur gibt, also auch keinen legalen Bundespräsidenten und auch kein legales Bundesverfassungsgericht, ist ein absetzen durch den Bundespräsidenten auch nicht möglich. Zudem gehört dieser Präsident zu den Parteien. Das Einzige was funktioniert, das Wahlgesetz zu ignorieren, denn es ist nichtig, und bei keiner Wähl mitmachen und Aufklärung betreiben. Parteien haben in einer Wahl nichts verloren.
Retten kann man dieses System nicht, aber man kann das Grundgesetz schützen, indem man seine Grundrechte einfordert. Und das funktioniert nur mit Gegendruck, mit Geld. Die haben die Pistole und der Gegner muss sich das Kapital zu nutze machen. Auf den EuGH kannst du nicht bauen, die bloggen und die UNO interessiert das auch sehr wenig. Wen es interessiert sind die Ratingagenturen und die Großinvestoren. Dort ist der Hebel. Denn bei genauer Betrachtung hat der Rechtsraum Bundesrepublik Deutschland und seine Bürger, auf jedenfall die Nichtwähler, keine Schulden, sondern das Konzernmonopol, dass sich als Regierung verkauft, hat diese Schulden. Steuerverweigerung ist ein mächtiges Mittel, denn es ist die Zinszahlung die ausfällt.
Im übrigen reicht das GG und seine ersten 20 Artikel aus um eine freie Organisationsstruktur für eine freie Gesellschaft aufzubauen. Wenn die Bürger dieses Landes begreifen würden, dass dieser Unfall in der Bundesrepublik auch seine Vorteile hat, denn es ist das freieste Land der Welt, wenn man weiß wie man diesen Zustand zu handhaben hat.