You are viewing a single comment's thread from:

RE: Mein Fall! Abenteuer Recht und Justiz! Teil 2

in #mein-fall6 years ago

ob das unparteiische Wahlvolk überhaupt zur Wahl geht oder nicht, ist für die reale Vergabe aller 598 Mandate, mindestens aber die nach Abzug der Direktmandate verbleibenden 299 Listenmandate an Parteien genauso egal, wie es auch ohne jegliche Bedeutung für den Wahlausgang ist, ob in China ein Fahrrad umfällt oder in Indien ein Sack Reis. Im Prinzip reicht es aus, wenn alle rund 2 Millionen Parteimitglieder zur Wahl gehen, jeweils ihrer Partei die Zweitstimme geben, worauf die Mandate im Verhältnis der Parteien zur Zahl ihrer Parteimitglieder verteilt werden. Die anderen rund 60 Millionen wahlberechtigten und unparteiischen Bürger können sich den Wahlgang schenken, denn ändern können sie an der Beherrschung des Staates durch die Parteien nichts.

Insofern ist den bundesdeutschen Parteien der gleiche Status wie zum Beispiel dem libyschen oder irakischen oder sonstigen Diktatoren zuzuweisen: diese kann das dortige Volk genausowenig abwählen, wie das deutsche Volk nicht in der Lage ist, die etablierten Parteien als Souverän.

Gilt wahrscheinlich auch für die Europawahl, oder?

Bernd Lucke hat ja schon klar gemacht, dass im Europarlament die Zahl der Abgeordneten nicht den Bevölkerungszahlen entspricht und im Grunde um mehrere hundert Sitze zu Gunsten Deutschlands aufgestockt werden müsste, sofern man die Verhätnismäßigkeit herstellen will...

Sort:  

Insofern ist den bundesdeutschen Parteien der gleiche Status wie zum Beispiel dem libyschen oder irakischen oder sonstigen Diktatoren zuzuweisen: diese kann das dortige Volk genausowenig abwählen, wie das deutsche Volk nicht in der Lage ist, die etablierten Parteien als Souverän.

Bei genauer Betrachtung ist da kein Unterschied. Es gibt jedoch einen:

Das Grundgesetz!!! Ob in Libyen oder dem Irak Verfassungen installiert sind die wie das Grundgesetz gestaltet sind, weiß ich nicht. Wenn das in deren Verfassung so gestaltet ist und die Bürger damit einverstanden sind, dass eine Parteiendiktatur oder jede andere Form der Diktatur gewollt ist, ist gegen die Diktatur rechtlich nichts einzuwenden. In solch einem Fall ist die Diktatur legal installiert.

Nach dem GG ist es nicht so. Hier im Rechtsraum der Bundesrepublik mit seinem Grundgesetz herrscht „Gesetz und Recht“(Art. 20(3)) Der Gesetzgeber ist an die Verfassungsmäßige Ordnung gebunden, dem Grundgesetz, wie auch alle Bürger die in diesem Rechtsraum leben. Aus dieser Ordnung „Grundgesetz“ wird das Recht entwickelt was zu einem nachranzigen Gesetz wird. In einer Freien Gesellschaft herrscht „Recht und Gesetz“ durch die Selbstgesetzgebung.
Bei uns kommt als erstes das Gesetz für den Rechtsraum BRD und das ist das GG, denn es heißt ja auch „Grundgesetz „für“ die Bundesrepublik Deutschland. Das „für" steht für einen Rechtsraum. In diesem Rechtsraum wählen Menschen die Gesetzgebung. Und wie diese Wahl zu gestalten ist, schreibt das GG vor und der Erlasser schreibt es in ein Bundeswahlgesetz und dieser Verfasser des Bundeswahlgesetzes war auch der Parlamentarische Rat. Nun ist es unglücklich gelaufen, denn zuerst wurde das GG für den Rechtsraum erlassen und als zweites das Bundeswahlgesetz. Und da hat der Verfasser des GG sich nicht an seine eigenes GG gehalten, denn es hat die „Fessel des Gesetzgebers“, Art. 19(1) Satz 2 GG, (siehe auch Teil 37 in #freie-gesellschaft hier ist es etwas zusammengefasst) diesem Fall der parlamentarische Rat nicht beachtet obwohl da ein „MUSS“ steht und die erste Änderung am 05. August 1949 durch die Innenminister auch nicht. Die Voraussetzung Art. 19(1) Satz 2 GG wurde nicht erfüllt denn es gibt in diesem Gesetz vom 05. August 1949 unter § 21 eine Starfvorschrift die Grundrechte einschränkt, und jedes Wahlgesetz schränkt Grundrechte ein, denn es muss sich ja derjenige, der bei der Wahl unterliegt, sich dem Willen des Siegers unterwerfen und somit wird automatisch Art. 2(1) GG eingeschränkt. Aber auch ohne berücksichtungung des Art 2(1) GG, ist das Wahlgesetz noch nicht gültig gewesen, sondern erst wenn die Voraussetzung („Fessel des Gesetzgebers“ Art. 19(1) Satz 2 GG) erfüllt ist, wird das Wahlgesetz gültig. Nun hat man aber die Wahl mit einem" noch nicht“ gültigen Wahlgesetz durchgeführt, was die Wahl ungültig macht. Das hatte bei der ersten Bundestagswahl erhebliche Auswirkungen, denn es ist nach dem GG das zweitwichtigste Gesetz. Denn erst dann wurden die Organisationsstrukturen für den neuen Rechtsraum BRD installiert und das von einem Gesetzgeber der nicht legal in sein Amt gekommen ist. Also Illegal!!! Illegale Gesetzgeber können keine legalen Gesetze erlassen, auch keine legale Exekutive und keine legale Judikative zu Oberst das BVerfG, denn es wurde erst 1951 installiert von einem Illegalen Gesetzgeber.
Die Listenwahl ist dann der zweite Gesetzesbruch innerhalb dieses Wahlgesetzes, denn es ist nicht „gleich“ nicht „allgemein“, nicht „unmittelbar“ wie Art. 38 (1) GG denn die Parteimitglieder die an den Landeslisten beteiligt sind, sind „gleicher“ „allgemeiner“ und unmittelbarer.

Gilt wahrscheinlich auch für die Europawahl, oder?

seit wann haben Unterschriften von Illegalen Staatsführern einen legalen Charakter? Seit wann können Illegale Personen sich in ein Europaparlament setzen. Dazu braucht man erst mal eine legale Staatsführung. Seit wann sind Unterschriften von illegalen Staatsführern auf einem Kreditvertrag legal? Die Bürger der Bundesrepublik sind Staatsschuldenfrei, auf jeden Fall die Parteilosen. Die Parteimitglieder also die illegale Staatsregierung und alles aus deren Reihen sind für die Schulden haftbar zu machen und sind am Kreditbetrug beteiligt.

Aber das zeige ich noch genau auf.
»Ex iniuria ius non oritur«
(Aus Unrecht entsteht kein Recht)

Wahnsinn!

Ich bin tief beeindruckt von diesen klaren und präzisen, wie auch detaillierten Überlegungen und Schlussfolgerungen.

Wir zahlen Steuern an jene, die Gesetze erlassen haben, die nicht rechtswirksam geworden sind, weil sie durch illegitime Gesetzgebungsverfahren de jure niemals hätten umgesetzt werden dürfen, aber de facto von durch Anwendung von Unrecht ins Amt gekommene Personenkreise exerziert werden - mit der Folge, dass Familien, Eigentum und Freiheit zu Gunsten einer kriminellen Vereinigung zerstört werden.

Kurzum - wir leben in einem Staatsgebilde, dass vom organisierten Verbrechen beherrscht wird und sich einen scheinlegalen Anstrich über die Jahrzehnte verpasst hat.

Die eigene Ahnung von den illegitimen Handlungsweisen der Akteure in der Politik und dem medial-bürokratischen Komplex wird somit zu unumstößlichen Tatsachenerkenntnis eines Bürgers, der sich in seinen Grundrechten nicht nur eingeschränkt fühlt, sondern auch fortlaufend durch das organisierte Verbrechen eingeschränkt und beschädigt wird.

So wie jedes andere Geellschaftsmitglied, welches nicht den mafiösen grundgesetzwidrigen Organisationen eines die Gesellschaft als ganzes beschädigenden Parasitentums aus Arroganz, Willkür und kriminellen Aktivitäten bestehenden Konglomarates an Inkompetenz, Faulheit und Dekadenz angehört.

Ich danke Dir schon jetzt für diese präzisen und klaren Ausführungen zu dem Unrecht, welches den Individuen der Gesellschaft fortlaufend zugeführt wird.

Genau so muss man es beschreiben, den das ist realer Fakt. In meinem heutigen Beitrag #mein-fall fange ich an den gesamten Betrug, empirisch und mit Beweisen ausgestattet, (wie es sich für einen ordentlichen Wissenschaftler gehört) aufzuzeigen.