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denke mal geht eher um die Symbolik


Obwohl die Wahl durch die AfD ja durch Nötigung der anderen Parteien rückgängig gemacht wurde und somit ja ein Beschädigter vorhanden ist. Naja schauen wir mal, wie das rechtliche Verläuft (und vor allem wie schnell im Sande)


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Der Begriff Aktivlegitimation zeigt doch, dass ein gewisses rechtliches Verständnis vorhanden ist ;-)

Tatsächlich kann Höcke nicht anklagen, das bleibt grundsätzlich der Staatsanwalt vorbehalten. Dennoch kann er (wie jeder Bürger) eine Anzeige erstatten.

Soweit ich es gesehen habe, ist § 105 StGB auch kein Antragsdelikt, so dass der Ministerpräsident wohl überhaupt nichts machen müsste.

Nachdem die Tatbestandsvoraussetzungen aber nicht vorliegen, kommt es darauf nicht an.