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RE: Das Recht auf den Tod
Danke auch an Dich für das Teilen deiner Meinung :-)
Es müsste eine Art Aufklärung geben, welche durchlaufen werden müsste wenn man sich für den Tod entscheidet. Eventuell kann zusätzlich auch die Zurechnungsfähigkeit der betroffenen Personen geprüft werden um nicht in emotionalem Affekt zu handeln.
Man muss nur aufpassen nicht noch mehr bürokratische Hindernisse in den Weg der Betroffenen zu legen. Wie schon angesprochen, das aktuelle Verbot ist ja auch eins davon.