"DEZ" der Entsorgungswirtschaft gängelt Onlinshop-Betreiber

in #deutsch6 years ago (edited)

Habt Ihr Euch nicht schon immer gefragt, ob der Händler oder Hersteller für seine Verpackung außer den Materialkosten auch an die Entsorgungswirtschaft bezahlt?

Nein? - Ich auch nicht!

DEZ steht für Dateneinzugszentrale. Als solche fungiert die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, die nun ein zentrale Datensammelstelle mit staatlichem Segen darstellt.

Seit 2006 besteht bereits die Verpflichtung, einen Entsorgungsvertrag für Verpackungen abzuschließen. Also für Onlineshopbetreiber eigentlich nichts neues. Nur, viele kleine Shopbetreiber wussten davon nichts.

Wie verkaufe ich Nachteile als etwas Tolles? - Marketing!

In den Promovideos des neu eingerichteten Verpackungsregisters wird derlei Zweifelhaftes suggeriert. Gleich im ersten Video lernt man die Familie Sander kennen:

Etwa ab der 20. Sekunde:

"Familie Sander ist mit ihrem Einkauf für die Recyclingskosten aufgekommen, denn die sind in den Einkaufspreis bereits einkalkuliert."

Ab Minute 2:58:

Mit ihrer sorgfältigen Mülltrennung leistet sie einen wichtigen Beitrag zum Verpackungsrecycling und spart auch noch Geld dabei.

Man kann aber nur Geld sparen, wenn man Geld ausgibt. Ich bezahle als Konsument für die Verpackung und deren Entsorgung mit. Und wobei spare ich bitte?

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Ich kaufe mir eine Kugel Eis für 1,50 €. Der Verkäufer, weil er mich kennt, gibt mir 10 % Prozent Rabatt. Ich spare also 15 Cent. Prima!

Mein Nachbar kauft kein Eis und kann somit nichts sparen!

Super Milchmädchenrechnung!

Das allumfängliche Verpackungsschutzgeld

Aber es kommt noch besser. Das Verpackungsschutzgeld gibt nicht nur für Kunststoffverpackungen und Kartons, sondern auch für Glas und jegliche Verpackungen, die der im zweiten Video herbeigezauberte Tao (vermutlich Chinese oder Vietnamese) nun auch auf seine Importprodukte zahlen muss. Hurra!

Der Behördenwahnsinn nimmt keine Ende

Jeder Onlineshopbetreiber darf sich in einer Datenbank namens LUCID eintragen, die öffentlich einsehbar ist. Und damit weiß nun Jeder , wo ich wohne, wie man mich kontaktieren kann, wie viel Umsatz ich mache.

Ab sofort und in Zukunft brauche ich zentral und nur dort meine Verpackungsmenge eingeben. Fertig!

Irgendwie kommt mir bei LUCID die Assoziation zu Lucifer ins Hirn. Aber ein Schelm, der Böses dabei denkt.

So suggeriert das zweite Video

"Für kleine Unternehmen wird es höchste Zeit. Sonst bleiben sie nicht nur auf ihren Produkten sitzen, sondern müssen auch ein Bußgeld befürchten!"

Datenschutz - Nein, danke

Eine Herstellersuche nach "Müller" ergibt folgendes:

Klar erkennbar sind hier Namen natürlicher Personen, was aufgrund der in 2018 in Kraft getretenen DSGVO bedenklich ist. Noch bedenklicher wird es bei weiteren öffentlich gestellten Angaben, wie Adressdaten und Kontaktdaten (z.B. E-Mail).

Wer steckt dahinter?

Gunda Rachut

Lt. Impressum ist Frau Gunda Rachut im Vorstand dieser Stiftung. Wikipedia schreibt zu ihrer Qualifikation folgendes:

Gunda Rachut studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaft in Osnabrück sowie in Strasbourg in Frankreich. Nach einer kurzen Tätigkeit im Bereich des Radiojournalismus wurde sie Umweltbeauftragte des Studentenwerks Osnabrück. Danach war sie Vorstandssprecherin des Ökoregio-Instituts und Herausgeberin der Ökoregio-Nachrichten. Im Jahr 1993 gründete sie mit weiteren Gesellschaftern die cyclos GmbH, eine Sachverständigenorganisation im Bereich der Verpackungsentsorgung. Sie war zwanzig Jahre gemeinsam mit Agnes Bünemann geschäftsführende Gesellschafterin und hat darüber hinaus noch die weitere Beratungsgesellschaft cyclos-future gegründet. Im Jahr 2011 war sie an beiden Gutachten zum Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung beteiligt. Im Jahr 2012 hat sie die Gesellschaftsanteile an beiden Firmen verkauft.

Gunda Rachut ist geprüfte Heilpraktikerin und Heilpraktikerin für Psychotherapie mit Fachausbildungen in Traditioneller chinesischer Medizin, Gesprächspsychotherapie, EMDR und Bioresonanztherapie.

Ab dem Jahr 2015 wurde sie Projektleiterin Projekt „Zentrale Stelle“ der Verbände Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, Handelsverband Deutschland, Markenverband (seit Januar 2015) und dann Geschäftsführerin der BHIM Zentrale Wertstoffstelle Projekt GmbH (seit September 2015). Im Jahr 2017 wurde sie zum Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister bestellt.

Aber wer letztenendes dahinter steckt, bleibt weiteren Recherchen vorbehalten.

Welche Unternehmen sind konkret betroffen?

Alle. Es gibt so gut wie keine Ausnahmen. Sogar Geschenkpapier, sofern es nicht separat gekauft wurde, fällt unter das Verpackungsschutzgeld.

Und wer das Schutzgeld nicht bezahlt, der bekommt Besuch. Zuvor kündigt sich dieser aber postalisch an, anfangs per Zahlungsaufforderung ...

Infos zur Neuregelung der Verpackungsverordnung

Was müssen Online-Shops und eBay-Händler beachten?

Lohnt es, einen Onlineshop zu betreiben oder gar zu eröffnen?

Wer kein multinationaler Konzern ist, hat im Internet als Verkäufer nichts zu suchen - so scheint es immer mehr.

Nicht nur, dass Abmahnanwälte in Anbetracht der sich überschlagenden Auflagen für Miniverkäufer im Netz die Arbeit nicht ausgeht, nein, welcher Shopbetreiber blickt denn bei dem Wust an Auflagen überhaupt noch durch?

Eine einzuholende Gewerbeanmeldung und die noch kostenlose Beantragung einer Umsatzsteuer-ID sind dabei vermutlich das Einfachste. Einfach ist zudem noch, ein rechtsgültiges Impressum samt Link zu Streitschlichtungsstelle der EU zu erstellen.

Doch wie sieht es mit folgendem aus?

  • DSGVO, Datenschutz und Datenschutzbeauftragte - Welche Daten wie schützen?
  • Internetsicherheit - Schutz vor unbefugtem Datenkopieren
  • Gewährleistungsrechte der EWR-Endkunden entsprechend ihrer nationalen Gesetze
  • Rechnungen sind mit den nationalen Umsatzsteuersätzen der Endkunden zu versehen! Wie aufwendig ist die Abführung der fremden Umsatzsteuer für Einzelunternehmer?
  • Gelangenheitsnachweise
  • Energieffizienzverordnung, Textilkennzeichnisverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
  • CE-Kennzeichen u.v.a.

Entsorgungs-GEZ = Geldbaum für Entsorgungsunternehmen und Rechtsanwälte

Bei den Rechtsanwälten meine ich nicht nur die Abhmahnanwälte, sondern dass jeder Jungunternehmer - egal wie alt er ist - sich erst einmal anwaltliche Beratung einkaufen muss, bevor er seine ersten Schritte im Internet wagt.

Früher musste sich jeder Inverkehrbringer von Verpackungen einen der aktuell neun Entsorgungssystembetreiber suchen und mit diesem einen Entsorgungsvertrag machen. Das ist heute immer noch so, aber zusätzlich müssen die Verpackungsmengen zentral gemeldet werden und die Entsorgernummer ist vermutlich auch bald im Netz zu veröffentlichen.

Liste der Entsorgungssystembetreiber

Hier einige Fragen, die sich ergeben

  • Eine Firma in Berlin hat einen Vertrag mit einem bayerischen Entsorger. Die Ware geht nach NRW, wo der Entsorger nicht tätig ist. Wer bekommt da was?

  • Der Kunde entsorgt die Verpackung nicht, sondern recycelt sie.

  • Ein Kunde hat wenig Geld und verheizt die Verpackung.

  • Jeder Einwohner bezahlt bereits Entsorgungsgebühren. Ich denke, dass da die Kosten zur Entsorgung von Papiertonne und gelben Sack mit enthalten sind. In diesen Fällen würde er doppelt zahlen. Definitiv doppelt zahlt er, wenn die Verpackung im Hausmüll landet.

  • Was ist mit Verpackungen, die ins Ausland gehen?

  • Wie erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung meiner bezahlten Verpackungen?

Fazit

Wie man sieht, wird hier ein System zum Gelddrucken etabliert, indem alle Inverkehrbringer von Verpackungen zur Kasse gebeten werden. Sicher ist es gut, wenn Verpackungen reduziert bzw. recycelt werden. Aber das passiert allein schon aufgrund ihrer Anschaffungskosten und der Entsorgungsaufwände.

Ein zentrales Register bedeutet noch mehr Überwachung und mehr Bürokratie. Jeder, der meine gemeldeten Verpackungsmengen einsehen kann, ist in der Lage, meinen Endkunden-Umsatz einzuschätzen!

Ist das öffentlich möglich, so ist es ein Datenschutzverstoß, sofern es sich um natürliche Personen handelt. Ist es nicht öffentlich, so ist es aufgrund der Wissensasymmetrie Überwachung.

So oder so werden kleine Onlineshopbetreiber benachteiligt, indem ihnen der Markteintritt durch überbordende Bürokratie erschwert wird. Ebenso wie die DSGVO und andere Auflagen begünstigt auch diese Regelung Großunternehmen und führt letztendlich zur Monopolbildung.

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