Mission Lifeline darf Schlepperorganisation genannt werden
Das Landgericht Dresden hat am 22.11.2019 entschieden, dass Mission Lifeline eine „kriminell agierende, private Schlepperorganisation“ bzw. „Gesetzesbrecher“ zu nennen keine Schmähkritik ist, sondern zur freien Meinungsäußerung gehört.
Außerdem muss Mission Lifeline, die deswegen den Pegida-Gründer Lutz Bachmann auf Unterlassung geklagt hatten, die Kosten des Verfahrens tragen.
Mission Lifeline, dessen Kapitän Claus-Peter Reisch in Malta vor Gericht steht, wird unter anderem von der katholischen Kirche mit Spendengeldern unterstützt. Eine ähnliche kriminelle Schlepperorganisation namens Seawatch wurde ürigens von @redpalestino mit 800 Steem unterstützt (siehe hier).
Pegida-Gründer Lutz Bachmann hat den Prozess gegen "Mission Lifeline" gewonnen Quelle