RE: Meldepflichten für legale Steuergestaltungen | Notification requirements for legal tax planning
Hey @der-prophet, leider wird das nicht ganz so einfach möglich sein. Meldest Du z.B. eine GmbH an, die ständig Verluste macht, kommst Du irgendwann in die Bedrängnis in Richtung Insolvenz, wenn Du nicht die Verluste mit eigenem Geld stützt.
Machst Du es mit einem Gewerbe, bei dem Du persönlich haftest, musst Du auch die entstehenden Kosten bezahlen. Die kannst Du bestenfalls sogar von der Steuer absetzen (darauf würde ich es auf jeden Fall dann anlegen, wenn klar ist, dass Gewinne zu versteuern sind). Es könnte Dir aber leider auch passieren, dass das Finanzamt die Gewinne voll versteuert (ein mögliches Szenario), die Verluste in einer anderen Gesellschaft nicht anerkennt. Dann bekommst Du bezüglich der Verluste nur vorläufige Bescheide und wenn irgendwann dem Finanzamt klar ist (oder es dort so vermutet wird), dass Du mit dem Mining nur Verluste machst, kriegst Du Liebhaberei unterstellt mit der Folge, dass die Verluste steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Das ist das Negativszenario.
Hmm interessant also doch nicht so einfach...wäre auch zu einfach gewesen!😎
Wenn ich im ersten Jahr mit Mining Gewinn mache und die zwei nächsten Jahren Fette Verluste einfahre zählt das auch als liebhaberei?
Über drei Jahre könnte man doch solch einen Miner absetzten?
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Wäre auch schön gewesen ...
bei der Liebhaberei will das Finanzamt immer auf eine sog. Totalprognose raus. Also: machst Du über die Totalperiode der Nutzung Gewinne oder Verluste. Wenn Du aber mal Gewinne gemacht hast, dauert es erfahrungsgemäß eine Weile, bis die Sache mit der Liebhaberei wieder hochkommt.
Oh also hab ich das richtig verstanden?
Mache ich am Anfang Gewinn und ab der Mitte mit dem Mining Verluste bzw über die gesamten Laufzeit der 3 Jahre starke Verluste zählt es nicht unbedingt als liebhaberei?
Dann könnte ich die letzten zwei Jahre wo ich Verluste einfahre, vom Gewinn von Firma A also doch abziehen?
Posted using Partiko Android
Jetzt sind wir in dem Bereich, in dem ich keine allgemeingültige Aussage mehr treffen kann. Die Einordnung der Liebhaberei hängt ganz stark vom jeweiligen Sachbearbeiter beim Finanzamt ab. Aber: wenn einmal Gewinne aus einer Tätigkeit versteuert wurden, tut sich das Finanzamt bei der Anerkennung von Verlusten leichter.
Danke das du dich für mich Zeit genommen hast.
Ich werde das mit meiner Schwester noch mal diskutieren.
Mal sehen was sich in Zukunft noch so ergibt. 😎
Posted using Partiko Android
Gerne. Viel Erfolg!