Artikel 13 - Was bedeutet es für Steemit und DTube?

in #deutsch6 years ago

In Artikel 13 heißt es:

KAPITEL 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste

Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große
Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände
speichern oder zugänglich machen

  1. Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren
    Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände in Absprache mit
    den Rechteinhabern speichern oder öffentlich zugänglich machen, ergreifen
    Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen
    Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände
    regeln, oder die die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke
    oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen, eingehalten werden. Diese
    Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken müssen
    geeignet und angemessen sein. Die Diensteanbieter müssen gegenüber den
    Rechteinhabern in angemessener Weise darlegen, wie die Maßnahmen funktionieren
    und eingesetzt werden und ihnen gegebenenfalls über die Erkennung und Nutzung
    ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände Bericht erstatten.

  2. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die in Absatz 1 genannten
    Diensteanbieter den Nutzern für den Fall von Streitigkeiten über die Anwendung der
    in Absatz 1 genannten Maßnahmen Beschwerdemechanismen und
    Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

  3. Die Mitgliedstaaten erleichtern gegebenenfalls die Zusammenarbeit zwischen den
    Diensteanbietern der Informationsgesellschaft und den Rechteinhabern durch
    Dialoge zwischen den Interessenträgern, damit festgelegt werden kann, welche
    Verfahren sich beispielsweise unter Berücksichtigung der Art der Dienste, der
    verfügbaren Technik und deren Wirksamkeit vor dem Hintergrund der
    technologischen Entwicklungen als geeignete und angemessene
    Inhalteerkennungstechniken bewährt haben.

Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016PC0593&from=EN

Petition zum Stoppen von Artikel 13:
https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter

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Wie der Titel schon sagt.

Was bedeutet Artikel 13 für Plattformen wie Steemit, DTube und DLive?

Wenn ein Upload Filter am Werk ist, können Plattformen wie Steemit und DTube sich das leisten?
Das kostet doch alles Geld. Oder gibt es eine Zentrale Datenbank, wo alle (YouTube, DTube, BitChute, Facebook usw., zugreifen?

Wie ist das beim Streamen auf Twitch, YouTube, DLive? Wie wird (soll) dort Artikel 13 greifen?