Ein Anrecht auf eine analoge Welt?
Freiheit und Selbstbestimmung sind Schlagworte, die oft in den Raum geworfen werden. Jeder versteht darunter naturgemäß etwas anderes und definiert die Freiheitsgrade für sich individuell. Besonders während der Corona-Pandemie (Diktatur) konnte man dies gut beobachten. Ohne hier auf die mediale Manipulation einzugehen, bleibt unbestritten, dass die Beschneidung der Freiheit sehr unterschiedlich wahrgenommen wurde. Während für den einen bereits ein unzumutbarer Eingriff in die Selbstbestimmung vorliegt, nimmt der andere es oft sogar als Hilfestellung wahr oder tauscht diese Einschränkung bereitwillig gegen einen Zugewinn an Bequemlichkeit ein.
Gerade die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche wirft die Frage auf, ob der Mensch nicht auch ein Recht auf eine analoge Welt hat. Das bedeutet: Sollte den Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch ohne moderne und heute beinahe überall vorherrschende digitale Geräte ermöglicht werden? Dürfen sie noch selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie digitale Technologien nutzen, oder wird ihnen dies vom Staat oder großen Konzernen vorgeschrieben?
Die Abhängigkeit von Smartphones oder Apps für alltägliche Aufgaben wie Bankgeschäfte oder Behördengänge ist bereits groß und stellt besonders ältere Mitmenschen vor Probleme. Für Menschen mit einem Faible für Freiheit sind solche Zwänge schlicht ein Graus, wenn keine Wahlfreiheit besteht – Stichwort Bargeld.
Befürworter dieser neuen Welt stellen Kritiker gerne als rückwärtsgewandt und Blockierer des Fortschritts dar. Mit einem süffisanten Seufzer wird dann festgestellt, dass man diesen Wandel ohnehin nicht aufhalten könne.
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