Schluß mit der verordneten Selbstzensur im Kopf

in #deutsch7 years ago (edited)

Die Bundestagsabgeordneten der FDP Manuel Höferlin und Jimmy Schulz haben sich Großes vorgenommen: Sie wollen sich gegen das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) durch die Instanzen klagen. Los geht's jetzt beim Verwaltungsgericht Köln, bei dem sie eine Feststellungsklage einreichten, wie die "FAZ" berichtet. Mit Einführung des NetzDG habe sich in den sozialen Netzwerken Selbstzensur breit gemacht. Diese und die Fremdzensur durch private Unternehmen führe dazu, so Höferlin, daß er sich jetzt bei jedem Post frage, ob er nicht auf der Grundlage des NetzDG gelöscht werde. Nach Ansicht der Kläger - und meiner übrigens auch - ist das NetzDG verfassungswidrig. Neben der fehlenden Gesetzgebungskompetenz der Länder verstoße es auch gegen Grundrechte. Vor allem sei das sog. "Overblocking" nicht mir den in Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Kommunikationsgrundrechte in Einklang zu bringen.

Vertreten werden sie vom Staats- und Medienrechtler Hubertus Gersdorf. Der Leipziger Professor und Mitunterzeichner der "Deklaration für die Meinungsfreiheit" hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf des NetzDG (pdf) dargelegt, daß es sich beim NetzDG weder um technische Fragen der Telekommunikation, des Strafrechts, des bürgerlichen Rechts noch des Wirtschaftsrechts handele, für die der Bund zuständig ist. Nach Art. 70 Abs. 1 GG seien hier die Länder zuständig, da ihnen auch die "Gewährleistung der allgemeinen Gesetze in den Medien" (einschließlich der sozialen Netzwerke) obliege.
Überhaupt gegen das Gesetz klagen zu können, ist gar nicht mal so einfach. Dazu müsste man nämlich erst mal einen rechtswidrigen post produzieren, dafür verurteilt werden und dann gegen das Urteil vorgehen. Bei der Löschung nicht-rechtswidriger Posts geht das freilich nicht. So versuchen es die beiden Politiker mit einer Feststellungsklage. Es wird auf jeden Fall interessant!
Quellen:


Das Titelfoto zeigt den Sitz des Bundesverwaltungsgerichts (früher des Reichsgerichts) in Leipzig.


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