RE: Wer wählt sowas noch? - Lügnerin Kramp-Karrenbauer
Natürlich wurden sie hereingelassen. Ob das nun diese Partei war oder eine autokratische Geschäftsführerin, die von ihrer Partei nicht daran gehindert wurde,
Hereinlassen impliziert einen bewusste Entscheidung. Es fiel aber keine Entscheidung - am Anfang. Und später, beim "wir schaffen das" fiel lediglich die Entscheidung - falls man das überhaupt so nennen kann - sich an die Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz zu halten. Insofern ist auch keine Bundestagsentscheidung nötig, auch wenn dort gerne mal was gegen die Verfassung beschlossen wird.
Die höchste Annerkennungsquote gab es im Jahre 2016, nachdem die Grenzöffnung par Ordre de Mufti im Sommer 2015 verfügt wurde, und zwar wurden damals nur 37,6% abgelehnt. In allen anderen Jahren wurde mindestens die Hälfte abgelehnt.
Nein, mehr als die Hälfte abgelehnt wurden in den letzten 10 Jahren nur 2010 und 2011, wie aus deiner Grafik hervorgeht. Eine Einstellung ist keine Ablehnung. In den meisten Fällen ist bei einer Einstellung der Betreffende von sich aus zurück.
Okay, mit den 1/3 Ablehnung hatte ich dann nur die Syrien-Jahre im Kopf, denn die Herkunft bestimmt natürlich vielfach, wie es mit Asylstatus aussieht. Balkanleute werden z.B. fast komplett abgelehnt, obwohl es auch dort Verfolgungen aus politischen Gründen gibt - aber das muss man dann nachweisen, und das ist natürlich nicht einfach.
Für jemanden, der in seinem Ausweis den Wohnsitz "letzten Monat bombardierte Stadt" hat, ist es einfacher.
Es war eine bewußte Entscheidung, sie hereinzulassen. Die Grenzen wurden bewußt nicht geschlossen. Selbst der Regimepropagandist Robin Alexander beschreibt diesen Vorgang in seinem Buch »Die Getriebenen« - offensichtlich mehr so ein ein Kinderbuch. Zwar wird da nicht näher auf die rechtliche Situation eingegangen, aber mehrfach darauf, daß es eine bewußte Entscheidung war, die Grenzen nicht zu schließen. Mehrere Verantwortliche in der Polizei haben das sogar schriftlich verlangt, damit man sie hinterher nicht wegen Pflichtverletzung dranbekommt. Also erzähl hier bitte keine Märchen. Die sind heutzutage sehr leicht zu widerlegen. Wir leben nicht mehr in den 90ern, als man dazu noch in Bibliotheken und Archiven stöbern mußte...
Es ist keineswegs so, wie Du behauptest, daß die einfach gekommen sind, und man völlig überrascht worden ist. Erstens hatte die Bundesregierung nicht nur gewußt, daß die Hilfe für die Flüchtlingslager um Syrien herum gekürzt bzw. teils sogar gestrichen wurde, sondern sie war selbst maßgeblich mit daran beteiligt. Das war im Dezember 2014. Und dann, als die Welle ein halbes Jahr später kam, da hat man auch noch die Grenzen aufgemacht und mit "Selbsties" auch noch in die Welt hinausgeschrieen: "Die Stärksten, Schnellsten und Rücksichtslosesten unter Euch, die sich die Schlepper leisten können, sind herzlich eingeladen nach DE zu kommen. Grundversorgung garantiert!"
habe ich das richtig verstanden? Du behauptest, dieses "wir schaffen das" markiert die Entscheidung, sich endlich an das Grundgesetz zu halten. OK, dann bitte erkläre noch dazu, welches Grundgesetz Du genau meinst, denn das, was derzeit angeblich gilt, das besagt, daß sich niemand auf Asyl berufen kann, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Punkt. Das ist das Grundgesetz,und entweder es gilt, oder es gilt nicht. So einfach ist das. Und wenn eine autokratische Geschäftsführerin das einfach ignorieren darf, und ohne Abstimmung im Parlament - von Volksabstimmung rede ich gar nicht - einfach nach Gutdünken verfahren darf, ohne daß irgendein Staatsanwalt tätig wird, dann braucht keiner mehr irgendwas von Demokratie und Gewaltenteilung erzählen, denn das ist dann schlichtweg gelogen.
Was die "Menschenrechtskonvention angeht, die gerne als Schutzbehauptung angeführt wird - meist von Leuten, die sich nie mit dem Thema befaßt haben, sondern höchstens Ferne geschaut oder die Regimepresse gelesen haben - ist auch in Grundgesetz Art. 16a erwähnt: Wer über einen Staat einreist, in dem die Anwendung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte sichergestellt ist hat keinen Anspruch auf Asyl. Ende der Durchsage. So steht es im Grundgesetz, und angeblich müssen sich alle an dieses Grundgesetz halten - auch die Geschäftsführerin. Und wenn sie das nicht tut, dann hat da in einem echten Rechtsstaat, in dem das Recht gilt, auch der Staatsanwalt tätig zu werden und zumindest Anklage zu erheben, damit ein unabhängiges Gericht darüber entscheiden kann, ob nun ein Gesetzesbruch vorliegt oder nicht. Soviel dazu, wie es in einem Rechtsstaat wäre...
Ein Asylverfahren endet entweder damit, daß es abgelehnt wird, oder damit, daß der Antrag anerkannt wird. Wenn das Verfahren eingestellt wird, dann liegt das nicht daran, daß die Behörde sagt: "Och, nö, hab jetzt keine Lust mehr", sondern daran, daß der Antragsteller eh schon weiß, daß er nicht mehr abgeschoben werden kann. Die Behauptung, daß die dann meistens wieder nach Hause gehen, ist frei erfunden, denn wie soll jemand heimgehen, wenn er keine Papiere hat? Ach, er hatte Papiere? Wieso stellt dann die Behörde das Verfahren ein? Es gibt überhaupt keinen Grund zur Annahme, daß jemand zurückgeht, weil sein Verfahren eingestellt wird. Vielleicht hat er in der Zwischenzeit auf jemanden geheiratet und es gibt keinen Grund mehr für den Asylantrag. Es gibt tausend Möglichkeiten. Wie kommst Du darauf, daß die Einstellung des Verfahrens gleichbedeutend mit Heimkehr ist?