Politisierte Justiz mit jämmerlichem Horizont
Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Nach dem wahnwitzigen Spionagebegriff, der dem Fehlurteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zu Grunde liegt, erfüllte schon die Weitergabe einer Zeitung an einen ausländischen Staatsbediensteten mit dem Hinweis auf einen als interessant empfundenen Artikel den Tatbestand der Spionage.
Verurteilt wurde ein deutscher Manager eines US-Unternehmens und ehemaliger Reserveoffizier der Bundeswehr wegen der Weitergabe von ausschließlich offen zugänglichen Informationen an einen russischen Militärattaché und Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes. Von dessen letzterer Eigenschaft wußten offensichtlich weder der Verurteilte, noch die Bundeswehr, die den Russen zu einem Ball eingeladen hatte, auf dem er und der Deutsche einander kennenlernten.
Die Urteilsbegründung gereicht nicht nur dem Richter, sondern der gesamten Justiz in Deutschland zur Schande, denn dieser Jurist schaffte es immerhin an ein Oberlandesgericht auf den Posten eines vorsitzenden Richters.
Wenn die Bundeswehr bei der Auswahl und Überprüfung ihrer Gäste versagt, kann die Meßlatte für die diesbezügliche Sorgfalt bei einem Reserveoffizier, der daraufhin mit einem problematischen Gast zusammentrifft, nicht höher liegen. Er darf dann sogar davon ausgehen, daß der Kontakt erfolgreich eine Sicherheitsfiltration bestanden hat.
Was aber gibt es auszuspionieren bei Material, das nicht der Geheimhaltung unterliegt? Der Russe hätte sich auch ohne die Unterstützung des Deutschen die einschlägigen Informationen auf nicht konspirative Art verschaffen können. Sollte das Material tatsächlich sensibel gewesen sein, wurde von den zuständigen Stellen seine entsprechende Klassifikation versäumt, was jedoch nicht dem Verurteilten anzulasten ist.
Nur weil RT die Informationen in seine Berichterstattung einfließen ließ, entstand daraus noch kein Schaden. Auch ansonsten ist ein solcher für keine Seite erkennbar, noch die Absicht des Verurteilten, einen solchen auch nur billigend in Kauf zu nehmen. Das spätere Desinteresse und der freiwillige Verzicht der russischen Seite auf weitere Belieferung durch den Deutschen allein sprechen bereits Bände im Hinblick auf den Inhalt, dessen Brisanz und die Verwertbarkeit der Informationen.
Der Verurteilte konnte mit dieser Fehlinterpretation des Spionage-Begriffes nicht rechnen. Daher fehlte es bei „Begehung der Tat“ an der rechtsstaatlich gebotenen Vorhersehbarkeit der Strafbarkeit seines Verhaltens.
Kriminalisiert werden hier fehlende Russophobie und das Bestreben, einen persönlichen Beitrag zu Völkerverständigung, Friede und Freundschaft zu erbringen. Eine harmlose private Freundschaft wird zum Fallstrick konstruiert.
Der Tatbestand der Spionage ist übrigens nicht an eine bestimmte Nationalität geknüpft. Der US-Feind muß dabei genauso - wenn nicht sogar fokussierter - im Visier sein wie alle anderen Staaten.
Eine echt erbärmliche Leistung, Herr van Lessen! Völkerfreundschaft ist keine Straftat!
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Peace & Love!
Very many thanks!