You are viewing a single comment's thread from:
RE: 3 Gründe, warum die DSGVO auf Bitcoin nicht anwendbar ist
Puuh,
da muss mein Verstand nochmal drüber grübeln. Wie ist es beispielsweise wenn man Fotos von Leuten ohne deren Zustimmung veröffentlicht, dann kann doch zumindest der Autor haftbar gemacht werden, oder?
Ich Resteem am besten mal.
Dann kann ich's mir schnellefix nochmal alles durchlesen.
Danke für den tollen Artikel
Gruß
Chapper
Posted using Partiko Android
Personen haben lt. Urheberrecht (nicht Datenschutzrecht) ein Recht am eigenen Foto, welches gegenüber dem Autor ( Fotograf) geltend gemacht werden muss. Beim Datenschutz spielen die Datenschutzbehörden eine noch näher zu definierende Rolle. Auch welches Gericht sich zuständig sieht und was auch immer dazu sagt, werden wir sehen. Fotografen können den Hash ihrer Fotos in einer Blockchain ablegen. Das Foto sollte dort niemals gespeichert werden!