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RE: NEUE UMFRAGE: Drei Viertel der Deutschen sagen: Der Islam gehört NICHT zu Deutschland!
Da hätte ich mal ein paar Fragen:
- Inwiefern verstoßen die Umfragen gegen GG Art. 4? Gegen welchen Absatz genau? Weder wird die Freiheit des Bekenntnisses verletzt, noch die Religionausübung eingeschränkt noch wird jemand dadurch zum Kriegsdienst gezwungen.
- Wen interessiert das Grundgesetz? Bei welchem Gericht kann man das einklagen?
- Inwiefern verstoßen sie gegen §130 StGB? Die Umfrage stachelt und fordert zu nichts auf, beschimpft niemanden, mach niemanden böswillig verächtlich oder verleumdet
Ihnen würde ich raten, das Wort "ungestört" zu definieren! :)
@besold, Trollen soll man keine Aufmerksamkeit schenken, einfach ignorieren
So ist es.
In diesem Fall hilft auch ein simpler Blick in die sonstigen Kommentare, die über den Account eingestellt wurden.
Ungestört kommt von Störung und eine Störung ist die Behinderung eines Ablaufes. Ich sehe kein einziges muslimisches Ritual, keine religiöse Handlung und auch keine Glaubenssache, die durch eine Umfrage in ihrem Ablauf behindert wird.
Hast Du also außer diesem dämlichen Rat noch etwas, um Deine Behauptung zu untermauern, oder bleibt es nur dabei, affenhaft mit irgendwelchen beliebigen Paragraphen herumzuwerfen, die man womöglich bei irgendwelchen Nachmitagsbrüllsendungen aufgeschnappt hat?
Na, wenn Sie keine störenden Handlungen sehen, sollten sie es mal mit dem "Hören" versuchen! *lol
Nein, in einer Umfrage ist keine störende Handlung enthalten - außer man ist selbst gestört. Propagandagestört - vielleicht ist das ja eher das Problem.
Dann stelle ich hiermit abschließend fest: Keine Beweise, keine Belege, nicht einmal Argumente - nur "noise" im Sinne von "Rauschen", was zwar auch eine Störung ist, allerdings nicht juristisch, sondern nur funkverkehrstechnisch...
Dann kommt man dich bald holen! :)
StGB § 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.