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RE: Besteuerung von Kryptowährungen | Gewinne aus Bitcoin, Ether und Co.
Folgendes habe ich in der Anleitung vom Finanzamt Bayern (-> http://bit.ly/2BgDQ39) gefunden:
Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2015 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften ins gesamt weniger als 600 €, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner weniger als 600 € betragen haben. Haben Sie innerhalb der o. g. Fristen Verluste aus privaten Ver äußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte die Anlage SO ab.
Vielen Dank @nafestw für die Aufklärung und die Richtigstellung. Da die Finanzämter der jeweiligen Landesverwaltung unterliegen kann in NRW oder BaWü beispielsweise die Handhabe eine andere sein. Im Zweifel einfach schnell beim Finanzamt nachfragen, die geben gerne Auskunft:)